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Partnergrab

Dies sind zweistellige Grabstätten für Erdbestattungen oder Aschebeisetzungen. Die Grabstätte wird für die Dauer von 30 Jahren je Erdbestattung oder Aschebeisetzung zur Verfügung zugeteilt. Diese Grabarten können nach der ersten Beisetzung um maximal 30 weitere Jahre verlängert werden, um die Ruhefrist der zweiten Beisetzung sicher zu stellen.

In jeder Stelle einer Partnergrabstätte darf nur ein Sarg bestattet oder eine Urne beigesetzt werden. Die Grabfelder werden einheitlich mit Rasenstreifen, Pflanzstreifen und Bändern aus Naturstein gestaltet.

Auf den Natursteinbändern können stehende Grabmale mit einer maximalen Breite und Höhe von je 1,20 m je Grabstätte nach näherer Maßgabe des Abschnitts VI. dieser Satzung errichtet werden. In die Pflanzstreifen dürfen außer einem Trittstein in einer maximalen Größe von 0,016 qm (ca. 0,40 x 0,40 m) je Grabstätte keine weiteren Gegenstände eingebracht werden. Blumenvasen, Grablampen, Pflanzschalen und anderer Grabschmuck dürfen nur auf dem Naturstein platziert werden.

Für weitere Informationen oder spezielle Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu Verfügung.