Alle News und Infos auf einen Blick

Aktuelles beim ZBG

­ 13.01.2025 Sichere Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus: Brandgefahr vermeiden und Umwelt schützen Immer wieder führen nicht getrennt entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien zu gefährlichen Bränden auf Wertstoff- und Recyclinghöfen. Diese Vorfälle gefährden nicht nur Menschen und die Umwelt, sondern könnten durch eine fachgerechte Entsorgung leicht vermieden werden. Trotz dieser Risiken bieten Lithium-Batterien und -Akkus viele Vorteile: Sie zeichnen sich durch eine hohe Energiedichte, geringe Selbstentladung und lange Lebensdauer aus. Diese Eigenschaften machen sie unverzichtbar für viele moderne Anwendungen. Allerdings ist ein großer Nachteil die erhöhte Brandgefahr bei unsachgemäßer Nutzung sowie die zwingend notwendige fachgerechte Entsorgung. Lithiumhaltige Batterien und Akkus dürfen niemals im Hausmüll entsorgt werden. Dieses Verbot wird durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder deren Verpackung verdeutlicht. Stattdessen müssen sie an Sammelstellen abgegeben werden, beispielsweise in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Diese Version stellt den Zusammenhang zwischen den Bränden und den Vorteilen der Batterien klar heraus und leitet nahtlos zur Notwendigkeit der richtigen Entsorgung über. Rückgabevorschriften: • Endnutzerpflicht: Nutzende sind gesetzlich verpflichtet, alle Altbatterien und Altakkus, einschließlich beschädigter oder defekter Batterien, an Sammelstellen zurückzugeben. • Händlerpflicht: Händler, die Batterien verkaufen, müssen Altbatterien der gleichen Art (z. B. Geräte-, Fahrzeug-, oder Industriebatterien) kostenlos zurücknehmen, sofern sie diese im Sortiment führen oder geführt haben. Rückgabestellen erkennt man am Logo "Batterierücknahme". Verantwortungsvolle Entsorgung der Altbatterien! Lithiumbatterien können bei unsachgemäßer Handhabung Brände auslösen. Ihre Rückgabe an Sammelstellen ermöglicht zudem das Recycling wertvoller Rohstoffe, wodurch Umweltbelastungen reduziert werden. Indem Sie Batterien korrekt entsorgen, tragen Sie aktiv zum Umweltschutz und zur Sicherheit bei. Sicherheitsaspekte bei der Entsorgung: Vor Beschädigung schützen (Stöße, Schläge vermeiden). Nicht in feuchten, heißen oder sonnigen Umgebungen lagern oder laden, um Schäden und Risiken zu minimieren. Beschädigte Batterien: Verformte, aufgeblähte, ausgelaufene oder anderweitig beschädigte Batterien sollten sicher transportiert werden. Kleben Sie die Pole ab und verwenden Sie ein dicht verschließbares Transportgefäß, z. B. ein fester Beutel, wie Gefrierbeutel oder Zipperbeutel. Bringen Sie defekte Batterien direkt zu einer Sammelstelle, um Gefahren zu minimieren!
­ 07.01.2025 Digitale Nutzung des Abfallkalenders 2025: Komfortabel, nachhaltig und praktisch Der Abfuhrkalender 2025 erfreut sich in digitaler Form immer größerer Beliebtheit. Aus diesem Grund wird die Druckausgabe des Kalenders ab 2025 nicht mehr an alle Haushalte verteilt. Stattdessen wird lediglich eine kleine Auflage gedruckt, die an ausgewählten Standorten zur Abholung bereitsteht. Die digitale Nutzung des Abfallkalenders bietet zahlreiche Vorteile: Mit der Möglichkeit zur Synchronisation mit Smartphone-Kalendern, einem Erinnerungsservice und automatischen Benachrichtigungen hilft die digitale Version dabei, keinen Termin mehr zu verpassen. Sie punktet zudem in Sachen Komfort und Umweltfreundlichkeit. Einfach auf den unten stehenden Link klicken und die Adresse eingeben! Oder die Gladbeck-App herunterladen. In der Rubrik „Abfallkalender“ erinnert die App Sie an die Leerung der Tonnen am Folgetag – praktisch und unkompliziert. Mit der Reduzierung der gedruckten Auflage möchten wir nicht nur der steigenden Nachfrage nach digitalen Lösungen gerecht werden, sondern auch einen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten. Der Umstieg auf den digitalen Abfallkalender ist ein wichtiger Schritt, um Papierverbrauch und Umweltbelastung zu reduzieren. So wird die nachhaltige Entwicklung gefördert und gleichzeitig der Komfort für die Gladbeckerinnen und Gladbecker verbessert. Nutzen Sie die Vorteile der digitalen Version und bleiben Sie stets informiert – bequem, einfach und umweltbewusst! ­ 06.01.2025 Kostenlose Abholung der Weihnachtsbäume Die festliche Zeit neigt sich dem Ende zu und viele Haushalte möchten ihren abgeschmückten Weihnachtsbaum entsorgen. Vom 06. bis 17. Januar holt der ZBG die Weihnachtsbäume weiterhin kostenlos ab. Die Bäume werden am gleichen Tag wie die wöchentliche Restmüllabholung in der Nähe der Fahrbahn abgeholt. Wichtig ist, dass der Baum komplett abgeschmückt und sicher an die Straße gelegt wird. Achten Sie darauf, dass der Baum nicht wegfliegen kann und nicht auf die Fahr-bahn oder Radwege rollt. ­ 05.01.2025 Nächster Service-Samstag am 18. Januar Da Annahmemöglichkeiten auf dem Wertstoffhof beschränkt sind, bitten wir, bei der Entsorgung von Grünabfällen einige erforderliche Spielregeln zu beachten: - Gartenabfälle müssen in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss über einen Auftritt von oben in Container eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden. - Die Anlieferung von 1 Kubikmeter pro Haushalt und Tag ist gebührenfrei. Darüber hinaus werden Gartenabfälle gegen Gebühr angenommen. Für Gartenabfall je angefangene 100 l über 1 Kubikmeter hinaus müssen 3,80 € Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Die gesamte Anlieferungsmenge ist allerdings auf maximal 2 Kubikmeter beschränkt. - Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden. Dafür bietet der ZBG Sammeltermine im Frühjahr und Herbst an. - Den Anordnungen unseres Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich steht auch der Umweltbrummi für die Abgabe von Problemabfällen wie Lacke, Farben, Batterien u.ä, wieder vor Ort. Aufgrund verschärfter Vorschriften müssen künftig Elektrogeräte, die Lithium-Ionen-Batterien oder -zellen enthalten, gesondert gesammelt werden. Wir bitten daher um Unterstützung, indem problemlos entfernbare Batterien und Akkus allen elektrischen und elektronischen Geräten vor Anlieferung am Wertstoffhof entnommen werden. Diese Zellen selbst können natürlich auch abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z.B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder MP3-Player) werden getrennt von den anderen Geräten angenommen. Die Mitarbeiter am Wertstoffhof stehen mit Informationen selbstverständlich zur Verfügung. Wir bitten darum, nur kleinere Mengen Sperrmüll anliefern. Für größere Mengen muss direkt am Wertstoffhof, telefonisch unter 02043 / 99 24 67 oder per E-Mail: ed.kcebdalg-bz(ta)tugrreps ein Abholtermin vereinbart werden.

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­ 12.12.2024 Vandalismus auf dem Friedhof Rentfort: Aufruf zur Mithilfe Gestern wurde der Friedhof Rentfort Opfer von Vandalismus. Unbekannte zerstörten auf etwa 20 Gräbern Grablichter und -platten, indem sie Grablaternen abtraten. Ob es sich dabei um reinen Vandalismus oder gezielten Diebstahl handelt, ist derzeit unklar. Die Beschädigungen sind erheblich. Die abgetretenen Laternen lagen verstreut auf dem Friedhof. Einige der beschädigten und herumliegenden Lampen wurden von den Mitarbeitenden des Friedhofs eingesammelt und sicher im Wärterhäuschen verwahrt. Beschädigte Lampen, die noch an den Grabplatten oder Betonsockeln befestigt sind, wurden vorerst auf den Gräbern belassen. Die betroffenen Grabbesitzer werden von der Friedhofsverwaltung schriftlich informiert. Da für die Herrichtung und die Instandhaltung die Verfügungs-, bzw. Nutzungsberechtigten verantwortlich sind, bitten wir die Betroffenen, sich direkt an die Polizei zu wenden und dort Anzeige zu erstatten. Vor dem Hintergrund dieser alarmierenden Entwicklung appelliert der ZBG erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, Hinweise zur Aufklärung dieser Taten beizusteuern. Selbst kleinste Beobachtungen könnten entscheidend sein, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter:innen führen, setzt der ZBG eine Belohnung von 1.000 € aus. Hinweise auf die Täter:innen nimmt die örtlich zuständige Polizeibehörde unter der Rufnummer 0800/2361 111 oder der ZBG unter 02043/ 99 2799 entgegen.
­ 11.12.2024 Heimatverein Gladbeck zu Besuch beim Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) Am 22.11.2024 besuchte der Heimatverein Gladbeck den ZBG, um einen umfassenden Einblick in die Abläufe und Aufgaben des Betriebshofes zu erhalten. Der Rundgang mit der Betriebsleitung bot den Besuchern die Möglichkeit, zentrale Bereiche der Einrichtung kennenzulernen und dabei Einblicke in die Aufgaben des ZBG zu gewinnen. Im Rahmen der Besichtigung wurden unter anderem die Papierpresse, der Waschplatz, der Wertstoffhof, das Salzlager, das Tonnenlager sowie die Fahrzeughallen vorgestellt. Besonders großes Interesse weckte die neue elektrische Kehrmaschine, die als Highlight des Rundgangs präsentiert wurde. Diese innovative Anschaffung unterstreicht unser Engagement für nachhaltige und moderne Arbeitsweisen. Die Teilnehmer des Heimatvereins zeigten sich beeindruckt von der Vielfalt der Aufgabenbereiche des ZBG. Jeder hat auf seine Weise Berührungspunkte mit den Leistungen des Betriebshofes – sei es durch die Straßenreinigung, die Abfallentsorgung oder den Winterdienst. Während der Führung wurde detailliert erklärt, wie der Betriebshof den Winterdienst effizient organisiert. Die Betriebsleitung des ZBG betonte während des Besuchs die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern Gladbecks, um die Stadt sauber, sicher und lebenswert zu halten. Der Heimatverein bedankte sich herzlich für die informative Führung und das Engagement des ZBG-Teams. Mit diesem Besuch konnte der Heimatverein Gladbeck einen Blick hinter die Kulissen werfen und die umfangreichen Leistungen des ZBG noch besser verstehen. Eine Erfahrung, die sicherlich in Erinnerung bleibt und die Wertschätzung für die Arbeit des Betriebshofes weiter steigert.
­ 02.12.2024 Information: Wasserschaden an der neuen Trauerhalle auf dem Friedhof Mitte – Sachstand Die neue Trauerhalle auf dem Friedhof Mitte wurde vor wenigen Jahren fertiggestellt. Leider kam es bereits im März 2022 zu einem verdeckten Wassereintritt, der entsprechende Trocknungs- und Reparaturarbeiten auslöste. Die Ursache hierfür ist zwischenzeitlich behoben. Im September des gleichen Jahres wurde jedoch an anderer Stelle nach einem Starkregenereignis ein weiterer Wassereintritt festgestellt, welcher auf einen baulichen Mangel zurückzuführen ist. Konkret hat die beauftragte Gutachterin eine Ausführungsmangel bei der Abdichtung im Sockelbereich des Gebäudes festgestellt. Um die Rechte der Stadt zu wahren, wurde ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzugezogen und Klage beim Landgericht Essen eingereicht hat. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig. Warum ruhen die Arbeiten? Um die Beweislage sicherzustellen, ruhen die Bauarbeiten aktuell. Jede Bau- oder Reparaturmaßnahme würde dazu führen, dass wichtige Beweise zerstört werden, die für die Klärung des Sachverhalts erforderlich sind. Ein unabhängiger Bausachverständiger wurde zwischenzeitlich vom Gericht bestellt. Erst nach Abschluss des Verfahrens können die Mängel behoben und die Arbeiten an der Trauerhalle fortgesetzt werden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Auch wenn der optische Eindruck von außen zur Zeit etwas beeinträchtigt ist, kann die Trauerhalle uneingeschränkt genutzt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
­ 16.10.2024 Vollelektrisch, leise, emissionsfrei: ZBG setzt erste Elektrokehrmaschine ein Der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) bringt frischen Wind in die Stadt: Ab sofort sorgt die erste Elektrokehrmaschine für saubere Straßen in der Innenstadt – leise, emissionsfrei und äußerst leistungsfähig. Das moderne Fahrzeug wird vor allem hauptsächlich in den Fußgängerzonen und auf den Plätzen der Innenstadt eingesetzt und bringt dabei zahlreiche Vorteile mit sich. Die neue Kehrmaschine arbeitet nahezu lautlos und geruchsfrei, da sie keine Abgase ausstößt, was den Alltag für Anwohner und Passanten deutlich angenehmer macht. Dank ihres hocheffizienten, vollelektrischen Antriebs verursacht die neue Kehrmaschine sehr niedrige Geräuschemissionen, ist dabei aber genauso leistungsstark wie vergleichbare konventionell angetriebene Modelle. Während herkömmliche dieselbetriebene Kehrmaschinen Lärm und Abgase verursachen, sorgt dieses Fahrzeug dafür, dass die Innenstadt sauber bleibt – ohne dabei unangenehme Emissionen oder Geräusche zu erzeugen. Durch die neue Technik können über die gesamte Nutzungsdauer insgesamt 88,5 Tonnen CO2 eingespart werden. Zudem produziert der elektrische Antrieb keine Stickoxide, was die Luftqualität nachhaltig verbessert. Die innovative Technologie hilft somit nicht nur, den ökologischen Fußabdruck der Straßen- und Gehwegreinigung zu verringern, sondern auch die Lärmemissionen auf ein sehr geringes Maß zu reduzieren. Dank ihrer umweltfreundlichen Technologie ist die Elektrokehrmaschine nicht nur emissionsfrei, sondern auch extrem effizient. Sie kann mit dem leistungsstarken Akku eine ganze Schicht ohne Zwischenladung im Einsatz sein, bevor sie an die Ladestation muss, und sorgt dabei für eine gründliche Reinigung von Straßen, Plätzen und Fußgängerzonen. Das Aufladen geschieht dann über Nacht am Betriebshof, so dass sie am nächsten Tag wieder für den nächsten Einsatz bereitsteht. Gerade in der eng bebauten Innenstadt, wo die Reinigungsarbeiten bereits in den frühen Morgenstunden beginnen, sollen die Beeinträchtigungen für die Anwohnenden künftig spürbar gesenkt werden. Der ZBG erhofft sich hierdurch eine deutliche Service- und Qualitätssteigerung. Mit der Einführung dieses innovativen Fahrzeugs macht der ZBG einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung nachhaltige Stadtsauberkeit. Es ist ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz und zur Modernisierung des Fuhrparks, der in Zukunft weiterhin schrittweise auf umweltfreundliche und emissionsfreie Technologien umgestellt werden muss. Die Themen Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Umweltschutz sind mittlerweile allgegenwärtig, auch der ZBG hat sich Verbesserungen in diesen Bereichen zum Ziel gesetzt. Die nicht unerheblichen Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Maschine konnten über ein Förderprogramm zu 80% finanziert werden. Darüber hinaus rechnet der ZBG mit deutlich niedrigeren Betriebskosten, sodass neben den ökologischen Vorteilen auch ein wirtschaftlicher Vorteil gegeben ist.

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