Alle News und Infos auf einen Blick

Aktuelles beim ZBG

­ 07.01.2026 Eiszeit in der Mülltonne – So bleibt die Abfuhr auch im Winter reibungslos Frostige Temperaturen können dazu führen, dass Müll in den Tonnen festfriert und bei der Abfuhr nicht vollständig herausfällt. Besonders betroffen ist die Biotonne, aber auch Restmüll kann bei feuchten Abfällen einfrieren. Ist der Inhalt festgefroren, gilt die Leerung trotzdem als erfolgt, da eine vollständige Entleerung technisch nicht möglich ist. Mit einfachen Maßnahmen lässt sich vorbeugen: - Tonnenboden mit Zeitungspapier auslegen, - Bioabfälle möglichst trocken und locker einfüllen - Küchenabfälle abtropfen lassen und in Papier einwickeln. Der Deckel sollte geschlossen bleiben, nasses Laub getrennt entsorgt und die Biotonne im Winter möglichst geschützt aufgestellt werden. So helfen Sie mit, die Müllabfuhr auch bei Eis und Schnee zuverlässig sicherzustellen. ­ 02.01.2026 Nächster Service-Samstag am 17. Januar Da Annahmemöglichkeiten auf dem Wertstoffhof beschränkt sind, bitten wir, bei der Entsorgung von Grünabfällen einige erforderliche Spielregeln zu beachten: - Gartenabfälle müssen in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss über einen Auftritt von oben in Container eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden. - Die Anlieferung von 1 Kubikmeter pro Haushalt und Tag ist gebührenfrei. Darüber hinaus werden Gartenabfälle gegen Gebühr angenommen. Für Gartenabfall je angefangene 100 l über 1 Kubikmeter hinaus müssen 3,80 € Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Die gesamte Anlieferungsmenge ist allerdings auf maximal 2 Kubikmeter beschränkt. - Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden. Dafür bietet der ZBG Sammeltermine im Frühjahr und Herbst an. - Den Anordnungen unseres Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich steht auch der Umweltbrummi für die Abgabe von Problemabfällen wie Lacke, Farben, Batterien u.ä, wieder vor Ort. Aufgrund verschärfter Vorschriften müssen künftig Elektrogeräte, die Lithium-Ionen-Batterien oder -zellen enthalten, gesondert gesammelt werden. Wir bitten daher um Unterstützung, indem problemlos entfernbare Batterien und Akkus allen elektrischen und elektronischen Geräten vor Anlieferung am Wertstoffhof entnommen werden. Diese Zellen selbst können natürlich auch abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z.B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder MP3-Player) werden getrennt von den anderen Geräten angenommen. Die Mitarbeiter am Wertstoffhof stehen mit Informationen selbstverständlich zur Verfügung. Wir bitten darum, nur kleinere Mengen Sperrmüll anliefern. Für größere Mengen muss direkt am Wertstoffhof, telefonisch unter 02043 / 99 24 67 oder per E-Mail: ed.kcebdalg-bz(ta)tugrreps ein Abholtermin vereinbart werden. ­ 15.12.2025 Verschiebung der Tonnenabfuhr aufgrund der Feiertage In der Weihnachtswoche sind sowohl die graue Tonne mit wöchentlicher und 14-täglicher Leerung als auch die Biotonne betroffen. Die Abfuhrtermine verschieben sich wie folgt: • Bezirk 1 (Montag): Samstag, 20.12. • Bezirk 2 (Dienstag): Montag, 22.12. • Bezirk 3 (Mittwoch): Dienstag, 23.12. • Bezirk 4 (Donnerstag): Mittwoch, 24.12. • Bezirk 5 (Freitag): Samstag, 27.12. In der Woche von Silvester und Neujahr sind sowohl die graue Tonne mit wöchentlicher Leerung als auch die Papiertonne betroffen. In den Bezirken 1 (Montag) bis 3 (Mittwoch) bleibt die Abfuhr unverändert. Ab Bezirk 4 ergeben sich folgende Änderungen: • Bezirk 4 (Donnerstag): Freitag, 02.01. • Bezirk 5 (Freitag): Samstag, 03.01. Wir bitten alle Gladbecker:innen, die geänderten Abfuhrtermine zu beachten und die Mülltonnen rechtzeitig bereitzustellen. Für weitere Informationen steht die Hotline unter der Telefonnummer 0 20 43 / 99 27 99 zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Weitere Beiträge

­ 23.10.2025 Saubere Gehwege für die Sicherheit – Hinweise zur Reinigungspflicht Bäume machen Gladbeck lebenswerter: Sie spenden Schatten an heißen Sommertagen, filtern die Luft, bieten Vögeln Lebensraum und erfreuen uns im Frühjahr jedes Jahr aufs Neue mit frischem Grün. Doch so schön der Sommer auch war – im Herbst fällt nicht nur das Laub, sondern auch ein wenig Arbeit an. Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger sicher und wohl in unserer Stadt bewegen können, ist es wichtig, dass Gehwege regelmäßig gepflegt werden. Die Pflichten zur Straßen- und Gehwegreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gladbeck geregelt. Grundsätzlich gilt: Die Stadt kümmert sich um viele Straßenabschnitte selbst, doch für einige Bereiche – insbesondere Gehwege und kleinere Straßen – liegt die Verantwortung bei den Anliegenden, also den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Im Straßenverzeichnis der Satzung ist genau aufgeführt, wer welchen Bereich reinigen muss. Zur Reinigungspflicht gehört es, Laub, Unkraut und andere Verunreinigungen regelmäßig zu entfernen – besonders dann, wenn sie zur Rutschgefahr werden können. Das dient nicht nur der Sauberkeit, sondern vor allem der Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger. Das gesammelte Laub darf nicht in Straßenrinnen, Gullys oder Gräben gefegt werden, sondern sollte über die Biotonne, die bereitgestellten Laubbehälter oder im Grünabfallcontainer auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Wer mag, kann es auch einfach im eigenen Garten kompostieren – daraus entsteht wertvoller Dünger. Wer selbst keine Zeit oder Möglichkeit hat, den Gehweg zu reinigen, kann auch andere Personen, einen Hausservice oder eine Fachfirma damit beauftragen. Wichtig ist nur, dass die Reinigung regelmäßig erfolgt. Wir danken allen Gladbeckerinnen und Gladbeckern, die mit ihrem Engagement dazu beitragen, dass unsere Stadt sauber, sicher und schön bleibt – zu jeder Jahreszeit.
­ 15.10.2025 Erlös aus Sommerfest-Tombola geht an den Hospizverein Gladbeck Beim diesjährigen Mitarbeiter-Sommerfest stand nicht nur das gemeinsame Feiern im Mittelpunkt, sondern auch das Engagement für einen guten Zweck. Durch eine Tombola, deren Erlöse vollständig aus privaten Spenden stammen, konnte ein Beitrag von knapp 340 Euro gesammelt werden. Das Planungsteam entschied, den Betrag an den Hospizverein Gladbeck zu spenden. Der Verein leistet wertvolle Arbeit in der Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen in der letzten Lebensphase– ein Engagement, das große Anerkennung verdient. Ergänzt wurde die Spendensumme durch eine Sammlung anlässlich des Abschieds eines Mitarbeiters. Auf persönliche Geschenke verzichtete er bewusst und regte stattdessen an, das Geld für den guten Zweck zu verwenden. So konnte eine Gesamtsumme von 400 Euro übergeben werden. Aus diesen beiden Anlässen entstand ein gemeinsames Zeichen der Solidarität und Wertschätzung für die Arbeit des Hospizvereins Gladbeck. Die Übergabe fand an der Bank des Hospizvereins Gladbeck auf dem Friedhof Gladbeck-Mitte statt. Dort lädt der Verein unter dem Motto „Komm, setz dich zu mir“ jeden Mittwoch von 15.00 bis 16.00 Uhr zum Gespräch ein. Die Mitarbeitenden des Hospiz-Vereins sind dann für alle offen und einfühlsam da, um Begegnungen und Gespräche zu ermöglichen – ein Raum, in dem Menschen Erinnerungen teilen, Trost finden und sich gegenseitig Kraft schenken können, mitten im Alltag, mitten im Leben.

Wir sind für Sie da!

Öffnungszeiten Kundencenter

Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

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