Zentraler Betriebshof Gladbeck

Ein Unternehmen der Stadt Gladbeck

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Zuverlässig · Wirtschaftlich · Umweltgerecht

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­ 11.03.2024 Gladbeck putzt! Die Wintertage sind gezählt und es ist endlich wieder soweit! „Gladbeck putzt“ findet am Samstag, 13. April, von 10.00 bis 14.00 Uhr statt. Bereits zum 20. Mal rufen wir die Gladbeckerinnen und Gladbecker auf, wieder zu Besen und Handschuhen zu greifen, um Müll zu sammeln, zu reinigen und zu fegen. Über 2550 Kinder aus Kindergärten und Schulen haben sich bis jetzt zum angemeldet. Das ist zwar noch kein Rekord, aber bis zur Veranstaltung sind es noch knapp 4 Wochen und der ZBG hofft auf viele weitere Anmeldungen. Viele Helferinnen und Helfer aus Vereinen, Verbänden oder anderen Organisationen haben sich auch angemeldet. Wie immer gibt es in diesem Jahr auch zahlreiche Einzelpersonen oder kleine private Gruppen, die sich aktiv für ein sauberes Gladbeck einsetzen möchten. Wer an der Putzaktion am Samstag, 13. April, teilnehmen möchte, ist herzlich willkommen. Schulen, Kindergärten, aber auch andere Organisationen, für die der Samstag ungünstig ist, können die Putzaktion auch gerne auf Freitag, 12. April verlegen. Ausgestattet wird jeder Teilnehmer rechtzeitig mit Säcken und Handschuhen. Orte, an denen Müll gesammelt wird, können sich die Helferinnen und Helfer selbst aussuchen. Parkanlagen, Spielplätze können ebenso dazu gehören wie Straßenzüge, öffentliche Grünflächen oder Baumscheiben. Als Dankeschön für die Teilnahme an der Aktion „Gladbeck putzt“ lädt der ZBG alle Helferinnen und Helfer im Anschluss an die Putzaktion in der Zeit von 14.00 – 16.30 Uhr zu einer Besenparty auf dem Betriebshof an der Wilhelmstraße ein. Hier soll der Tag bei einem Imbiss, selbstgebackenen Waffeln, Getränken und netten Gesprächen ausklingen. ­ 09.03.2024 Nächster Service-Samstag am 06. April Da Annahmemöglichkeiten auf dem Wertstoffhof beschränkt sind, bitten wir, bei der Entsorgung von Grünabfällen einige erforderliche Spielregeln zu beachten: - Gartenabfälle müssen in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss über einen Auftritt von oben in Container eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden. - Die Anlieferung von 1 Kubikmeter pro Haushalt und Tag ist gebührenfrei. Darüber hinaus werden Gartenabfälle gegen Gebühr angenommen. Für Gartenabfall je angefangene 100 l über 1 Kubikmeter hinaus müssen 3,80 € Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Die gesamte Anlieferungsmenge ist allerdings auf maximal 2 Kubikmeter beschränkt. - Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden. Dafür bietet der ZBG Sammeltermine im Frühjahr und Herbst an. - Den Anordnungen unseres Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich steht auch der Umweltbrummi für die Abgabe von Problemabfällen wie Lacke, Farben, Batterien u.ä, wieder vor Ort. Aufgrund verschärfter Vorschriften müssen künftig Elektrogeräte, die Lithium-Ionen-Batterien oder -zellen enthalten, gesondert gesammelt werden. Wir bitten daher um Unterstützung, indem problemlos entfernbare Batterien und Akkus allen elektrischen und elektronischen Geräten vor Anlieferung am Wertstoffhof entnommen werden. Diese Zellen selbst können natürlich auch abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z.B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder MP3-Player) werden getrennt von den anderen Geräten angenommen. Die Mitarbeiter am Wertstoffhof stehen mit Informationen selbstverständlich zur Verfügung. Wir bitten darum, nur kleinere Mengen Sperrmüll anliefern. Für größere Mengen muss direkt am Wertstoffhof, telefonisch unter 02043 / 99 24 67 oder per E-Mail: ed.kcebdalg-bz(ta)tugrreps ein Abholtermin vereinbart werden. ­ 08.03.2024 Alte Dekorationen auf Gemeinschaftsgräbern entfernen Auf vielen Gemeinschaftsgräbern mit Grabmalen befinden sich noch die Grabdekorationen der „Stillen Novemberfeiertage“. Diese zusätzlichen Grabdekorationen, die meistens auf der Bepflanzung abgelegt sind, entsprechen nicht mehr der Jahreszeit und schädigen die bald austreibenden Pflanzen. Der ZBG bittet, die Dekoration bis zum 15. März 2024 zu entfernen und nur noch die nach der Friedhofssatzung erlaubten Dekorationen von einer Vase oder einer Pflanzschale (25 cm Durchmesser) und einer Lampe auf Erdspieß zu belassen.
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