Urnengrabstätten – Pflege durch den ZBG

Wählen Sie eine liebevoll gepflegte Urnengrabstätte auf unseren Friedhöfen.

Urnenkammerwahlgräber

Belegung: zwei Urnen

In einem Urnenkammerwahlgrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird beim Ersterwerb für die Dauer von 33 Jahren vergeben und bietet damit einen langfristigen Ort des Erinnerns.

Die Kammern werden durch Standardplatten verschlossen, die individuell gestaltet werden können – vergleichbar mit einem klassischen Grabstein. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine persönliche Abdeckplatte zu wählen. In jedem Fall ist eine individuelle Beschriftung vorgesehen.

Vor der Urnenwand stehen Ablageflächen zur Verfügung, auf denen Blumen, Gestecke oder Kerzen als Zeichen des Gedenkens niedergelegt werden können.

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Urnenkammerreihengräber

Belegung: eine Urne

Ein Urnenkammerreihengrab bietet einen würdevollen Ort für die Beisetzung einer einzelnen Urne. Die Kammern werden der Reihe nach vergeben; eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht vorgesehen.

Für jede Kammer steht eine einheitliche Abdeckplatte zur Verfügung, die individuell beschriftet und gestaltet werden kann. Wie bei den Urnenkammerwahlgräbern sind auch Ablageflächen vor den Kammern vorhanden, die Raum für Blumen, Kerzen oder persönliche Zeichen des Gedenkens bieten.

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Urnen-Baumwahlgräber

Belegung: 4 Urnen übereinander

Urnen-Baumwahlgräber sind pflegefreie Ruhestätten in naturnaher Umgebung. In einer im Erdreich eingelassenen Edelstahlröhre können bis zu vier Urnen übereinander beigesetzt werden. Aufgrund des Durchmessers von 25 cm sind ausschließlich Urnen mit entsprechend kleinerem Durchmesser zugelassen.

Zum Schutz der natürlichen Umgebung dürfen nur biologisch abbaubare Schmuckurnen sowie Bio-Aschekapseln verwendet werden. Als Grabmal dient eine Bronzeverschlussplatte, die mit Namensschildern versehen werden kann.

Die Gestaltung der Bronzeverschlussplatte – einschließlich Schriftart, Schriftfarbe und Schriftgröße – sowie die Art und Ausführung der Grabstätte werden von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Pro Namensschild sind maximal 30 Schriftzeichen je Zeile vorgesehen.

Das Nutzungsrecht wird für 33 Jahre vergeben und kann auf Wunsch verlängert werden. Sämtliche erforderlichen Arbeiten an der Grabstätte werden von der Friedhofsverwaltung übernommen. Das Ablegen von Grabschmuck ist auf den hierfür vorgesehenen Flächen möglich; das Aufstellen zusätzlicher Grabmale sowie gärtnerische Tätigkeiten sind nicht vorgesehen.

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Baumgräber

Belegung: eine Urne

Baumgräber sind Urnenreihengrabstätten in ruhiger, naturnaher Lage unter gewachsenem Baumbestand. Sie bieten einen stillen Ort des Abschieds und der Erinnerung im Einklang mit der Natur.

Die Namen der Verstorbenen werden auf einem gemeinsamen Gedenkstein angebracht, der allen dort Beigesetzten gewidmet ist. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre; eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht vorgesehen.

Diese Form der Urnenbeisetzung wird ausschließlich auf den Friedhöfen in Rentfort und Brauck angeboten.

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Gemeinschaftsgräber ohne namentliche Kennung

Belegung: eine Urne

Diese Grabstätten sind für Aschebeisetzungen ohne namentliche Kennzeichnung vorgesehen. Sie bieten einen stillen Ort der letzten Ruhe, bei dem die Gemeinschaft und die Ruhe des Ortes im Vordergrund stehen.

Die Beisetzung kann auf Wunsch in Anwesenheit der Angehörigen oder in aller Stille ohne Begleitung erfolgen. Für Blumen oder Kerzen steht eine kleine, dafür vorgesehene gepflasterte Fläche zur Verfügung.

Die Nutzungszeit ist festgelegt und nicht verlängerbar.

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Anonymes Urnengrabfeld

Belegung: eine Urne

Diese Grabstätten sind für Aschebeisetzungen ohne namentliche Kennzeichnung vorgesehen. Die Beisetzung erfolgt ohne Schmuckurne und ohne Beisein Dritter. Der Termin wird im gesetzlich vorgesehenen Rahmen von der Friedhofsverwaltung festgelegt.

Abschiedsfeiern können auf Wunsch in den Trauerhallen der Bestattungsbezirke Mitte, Brauck oder Rentfort stattfinden. Die eigentliche Beisetzung erfolgt ausschließlich auf dem Friedhof Gladbeck-Rentfort.

Für Blumen oder Kerzen steht eine kleine, dafür vorgesehene Fläche zur Verfügung. Die Nutzungszeit ist festgelegt und eine Verlängerung nicht möglich.

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Kontaktperson

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David Hemming

Sachgebietsleiter Friedhofsunterhaltung ­ ed.kcebdalg-bz(ta)gnimmeh.divad
­ 02043 / 99 22 73
­

Maikel Körner

Friedhofsunterhaltung ­ ed.kcebdalg-bz(ta)renreok.lekiam
­ 02043 / 99 20 73
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Philipp Lange

Bestattungswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)egnal.ppilihp
­ 02043 / 99 28 97
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Gabriele Fuhge

Bestattungswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)eghuf.eleirbag
­ 02043 / 99 21 10

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