Belegung: zwei Urnen
In einem Urnenkammerwahlgrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird beim Ersterwerb für die Dauer von 33 Jahren vergeben und bietet damit einen langfristigen Ort des Erinnerns.
Die Kammern werden durch Standardplatten verschlossen, die individuell gestaltet werden können – vergleichbar mit einem klassischen Grabstein. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine persönliche Abdeckplatte zu wählen. In jedem Fall ist eine individuelle Beschriftung vorgesehen.
Vor der Urnenwand stehen Ablageflächen zur Verfügung, auf denen Blumen, Gestecke oder Kerzen als Zeichen des Gedenkens niedergelegt werden können.