Sarggrabstätten - Pflege durch Angehörige

Selbstpflege für Sarggrabstätten: persönliche Betreuung möglich

Reihengrab

Belegung: ein Sarg

Reihengräber werden der Reihe nach mit einem Sarg für 25 Jahre belegt. Eine Verlängerung oder Auswahl der Lage ist nicht möglich. Nach Ende der Ruhefrist werden die Grabstellen eingeebnet.

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Kindergrab

Belegung: ein Sarg

Für Kinderbeisetzungen (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr) stehen gesonderte Reihengrabfelder zur Verfügung. Es besteht die Pflicht zur dauerhaften Pflege und Unterhaltung.

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Wahlgrab

Belegung: ein Sarg und zwei Urnen pro Grabstelle

Wahlgrabstätten können mehrere Grabstellen beinhalten. Größe und Lage der Grabstätte können, je nach Verfügbarkeit, nach individuellen Wünschen bestimmt werden. Die Nutzungszeit beträgt 33 Jahre und kann immer wieder verlängert werden. Diese umfasst neben dem Recht zur Gestaltung der Grabstelle auch die Pflicht zur dauerhaften Pflege und Unterhaltung.


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Ansprechpartner

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Gabriele Fuhge

Bestattungswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)eghuf.eleirbag
­ 02043 / 99 21 10
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Sabine Hein

Bestattungswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)nieh.enibas
­ 02043 / 99 20 72
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Maikel Körner

Friedhofswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)renreok.lekiam
­ 02043 / 99 20 73

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Öffnungszeiten Kundencenter

Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

­ +49 2043 / 99 27 99

Sprechzeiten Sperrmüllhotline

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr

­ +49 2043 / 99 24 67

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