Neue Regeln bei der Abgabe von Batterien und Elektrogeräten

Ab sofort gelten auf unseren Sammelstellen neue gesetzliche Vorgaben für die Annahme von Batterien und Elektrogeräten. Weiterhin angenommen werden haushaltsübliche Gerätebatterien, Starterbatterien sowie Batterien aus leichten Elektrofahrzeugen wie E-Scootern, sofern sie nicht mehr als 25 Kilogramm wiegen. Nicht angenommen werden Batterien aus Elektroautos sowie Industriebatterien. Wichtig: Batterien sollten, wenn möglich, vor der Abgabe aus dem Gerät entnommen werden. Fest eingebaute Batterien dürfen im Gerät verbleiben. Batterien und Elektrogeräte sollten grundsätzlich getrennt abgegeben werden, um eine sichere Annahme und Entsorgung zu gewährleisten. Die neuen Regelungen dienen vor allem dem sicheren Umgang mit Batterien, insbesondere Lithium-Batterien.

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