Sperrmüll

Vor dem Problem steht jeder einmal. Eine neue Couch muss her, oder der Umzug in ein neues Zuhause steht bevor. Die alte Waschmaschine tut´s nicht mehr, oder der Kühlschrank liefert nur noch Warmgetränke. Wohin mit den ausrangierten Möbeln oder Elektrogeräten?

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Sperrige Gegenstände sowie elektrische und elektronische Geräte aller Art werden durch den ZBG im Rahmen der Sperrmüllsammlung abgeholt oder können in kleinen Mengen am Wertstoffhof des ZBG angeliefert werden.

Neben der unten aufgeführten Positiv- und Negativliste kann man als grobe Richtschnur nehmen, dass Sperrmüll meist bewegliche Gegenstände sind, die nicht fest mit dem Haus verbunden waren und so sperrig, dass man sie nicht in seinen Abfallbehälter werfen kann.

Folgende Abfälle gehören zum Sperrmüll

Bei privaten Haushalten kostenfrei und bei Gewerben gebührenpflichtig entsorgt:

  • elektrische und elektronische Geräte aller Art
  • Bodenbelege wie Teppiche, Teppichfliesen, Laminat, Parkett (gebündelt)
  • Decken- und Wandverkleidungen (gebündelt)
  • Möbel
  • Matratzen
  • Türen (gegen vorher zu bezahlende Gebühr, bitte bei Anmeldung angeben)

Folgende Abfälle gehören nicht zum Sperrmüll:

  • Waschbecken, Toilettentöpfe
  • Bauschutt und Bauabfälle jeglicher Art
  • Fensterrahmen und Scheiben
  • Zäune, Pergolen, Gartenhäuser
  • Pappe, Papier und Kartonagen
  • Kleinteile und Säcke aller Art (passen in die Restabfalltonne)
  • Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Öl, Spraydosen

Sperrmüllabfuhr durch den ZBG – So erhalten Sie einen Termin

Sperrige Abfälle aus privaten Haushalten holen wir nach vorheriger Terminabsprache kostenlos ab. Gewerblicher Sperrmüll ist gebührenpflichtig. Sprechen Sie den Termin bitte rechtzeitig ab. Ihre Terminwünsche werden wir möglichst berücksichtigen.


Sprechzeiten Sperrmüllhotline

Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 15:30 Uhr

Freitag: 07:30 bis 14:30 Uhr

Rufnummer: 0 20 43 / 99 24 67

Bei der Bereitstellung des Sperrmülls zur Abholung ist Folgendes zu beachten:

Stellen Sie Alt-Elektrogeräte und Metall, Holz sowie den übrigen Sperrmüll getrennt voneinander zur Abholung bereit, so dass sich drei verschieden Abfallfraktionen ergeben. Diese unterschiedlichen Abfallfraktionen sammeln wir mit verschiedenen Fahrzeugen ein. Daher kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug nur Teile Ihres Sperrmülls mitnimmt. Seien Sie ganz beruhigt und melden sich bitte erst, wenn nach 15 Uhr noch zum Sperrmüll gehörige Gegenstände liegen geblieben sind. Sollten die Abfälle nicht wie vorgegeben getrennt voneinander bereitgestellt sein, kann die Abholung durch den ZBG verweigert werden.

Stellen Sie Ihren Sperrmüll frühestens am Abend vor dem Abfuhrtermin an die Straße.

Wer Sperrmüll tage- oder wochenlang vor dem Haus deponiert, handelt ordnungswidrig. Solche widerrechtlichen Abfallablagerungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bedenken Sie bitte, dass Sie bis zum Einsammeln für den Zustand des Sperrmülls verantwortlich bleiben. Abfälle, die kein Sperrmüll sind und deshalb nicht mitgenommen wurden, müssen Sie selbst umgehend entsorgen.

Wo kann ich Sperrmüll selbst anliefern?

Sie können Sperrmüll am Wertstoffhof des ZBG anliefern. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Mengen eine Kofferraumladung nicht überschreiten oder es sich nur um einzelne Geräte oder Gegenstände handelt.

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Ansprechpartner

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Zentraler Betriebshof Gladbeck Sperrgut

Sperrmüllabfuhr ­ ed.kcebdalg-bz(ta)tugrreps
­ 0 20 43 / 99 24 67

Wir sind für Sie da!

Öffnungszeiten Kundencenter

Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

­ +49 2043 / 99 27 99

Sprechzeiten Sperrmüllhotline

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr

­ +49 2043 / 99 24 67

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