Friedhöfe und Bestattungen

Wir beraten über Grabarten, Nutzungsrechte, Ruhefristen und vieles mehr.

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Gerne informieren wir Sie und beantworten Ihre Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Sterbefall, aus dem Gedanken eigener Vorsorge heraus oder aus der Verpflichtung für eine vorhandene Grabstelle ergeben können, wie zum Beispiel die Verlängerung von Nutzungsrechten oder die Einebnung von Grabstätten.

Wir sind zugleich Ansprechpartner:in für alle gewerblich Interessierten und auf den städtischen Friedhöfen tätigen Gewerbetreibenden.

Wahl der Grabstätte

Unsere drei Friedhöfe mit Parkcharakter sind Orte der Trauerbewältigung und des stillen Innehaltens. Für Ihren individuellen Bestattungswunsch stehen Ihnen auf unseren drei städtischen Friedhöfen viele verschiedene Grabarten zur Verfügung.

Die richtige Auswahl der Grabstätte sollte möglichst dem Wunsch des Verstorbenen und der Trauernden entsprechen, deshalb ist es ratsam, rechtzeitig darüber zu sprechen. Dies ist von großer Bedeutung für die Trauerbewältigung.

Um die richtige Wahl zu treffen, sollte man sich einige Fragen stellen:

Ist eine Erd- oder Feuerbestattung gewünscht?
Hier stehen auf unseren drei Friedhöfen verschiedene Grabarten zur Verfügung.

Besteht der Wunsch das Grab zu pflegen oder soll es pflegefrei für die Angehörigen sein?

Eigene Pflege: Erd- und Urnenwahlgräber, Erd- und Urnenreihengräber
Pflegefreie Gräber: Partnergräber, Gemeinschaftsgräber mit Stein, Urnenkammern, Baumgräber und Gemeinschaftsgräber ohne namentliche Kennung

Ist eine namentliche Kennung gewünscht? Baumgräber und Gemeinschaftsgräber mit Stein haben diese bereits in der Nutzungsgebühr enthalten. Bei Gemeinschaftsgräbern (anonym) ist eine namentliche Kennung nicht möglich. Bei allen anderen Grabarten ist eine namentliche Kennung auf eigene Kosten möglich.

Weitere Fragen sollten ebenfalls schon im Voraus beantwortet werden:

  • Ist das zukünftige Grab gut erreichbar?
  • Hat der Verstorbene Wünsche zum Beisetzungsort und zur Grabart geäußert und stimmen sie mit den Wünschen der Angehörigen überein?
  • Ist eine vorhandene Grabstelle nutzbar und sollen später verstorbene Angehörige mit in der Grabstelle beigesetzt werden?
  • Welche Grabarten werden auf dem von mir ausgewähltem Friedhof angeboten?


Was zeichnet uns aus?

Mit unseren Mitarbeitern stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner im Büro und auf den Friedhöfen vor Ort zur Verfügung. In Gladbeck gibt es insgesamt drei Ortsteilfriedhöfe.

Auf den Friedhöfen gibt es eine gute Infrastruktur durch befestigte Wege über die insbesondere die Trauerhallen, die öffentlichen Toiletten und die Parkplätze zu erreichen sind. Ebenfalls steht Ihnen eine große Auswahl an Grabarten zur Verfügung, aus denen Sie die passende für Ihre Lieben wählen können.

­ ZBG-Leitfaden Friedhofssatzung

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Bürozeiten

Während der Bürozeiten können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBG erreichen.

Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 15:30 Uhr

Ansprechpartner

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Gabriele Fuhge

Bestattungswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)eghuf.eleirbag
­ 02043 / 99 21 10
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Sabine Hein

Bestattungswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)nieh.enibas
­ 02043 / 99 20 72
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Maikel Körner

Friedhofswesen ­ ed.kcebdalg-bz(ta)renreok.lekiam
­ 02043 / 99 20 73
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Silke Kuckert-Brinkmann

Friedhofsunterhaltung / Vogelinsel und Streichelzoo ­ ed.kcebdalg-bz(ta)nnamknirb-trekcuk.eklis
­ 02043 / 99 22 73

Wir sind für Sie da!

Öffnungszeiten Kundencenter

Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

­ +49 2043 / 99 27 99

Sprechzeiten Sperrmüllhotline

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr

­ +49 2043 / 99 24 67

Kontaktformular

Für alle Anfragen benutzen Sie bitte
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