Grün- und Gartenabfälle

Wer einen Garten hat weiß, dass immer wieder Grünabfall anfällt. Vor allem im Frühjahr und im Herbst ergeben sich größere Mengen an Grünschnitt oder auch Laub. Neben der Entsorgung über die Biotonne oder den Kompost im eigenen Garten bietet der ZBG weitere gebührenfreie sowie gebührenpflichtige Entsorgungsvarianten an.

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Anlieferung von Grün- und Gartenabfällen am Wertstoffhof

Vor allem für Gartenbesitzer:innen ein toller Service! Der ZBG nimmt leichte Grün- und Gartenabfälle wie Hecken- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten gebührenfrei am Wertstoffhof an.

Pro Tag und Haushalt können Grün- und Gartenabfälle bis zu einer Gesamtmenge von 1 Kubikmeter gebührenfrei angeliefert werden. Für Mengen, die darüber hinaus abgeben werden, muss eine Gebühr von 3,80 Euro pro 100 Liter-Sack bezahlt werden. Die Gesamtmenge pro Tag und Haushalt ist jedoch auf 2 Kubikmeter beschränkt.

Grün- und Gartenabfälle aus Gewerbebetrieben sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse müssen Gartenabfälle allerdings gebündelt, in Säcken oder in vergleichbaren Behältnissen angeliefert werden. Lose angelieferte Grün- und Gartenabfälle werden nicht angenommen, da das Entladen sonst zu lange dauern und einen Stau verursachen würde. Bündeln Sie Ihre Grünabfälle mit biologisch abbaubaren Stricken (z.B. Sisal) und entleeren Sie Ihre Säcke bitte in den Container. Es dürfen keine Säcke und Tüten in den Container geworfen werden.

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Kompostierung im eigenen Garten

Die Kompostierung von organischen Abfällen bleibt ökologisch unübertroffen. Darüber hinaus spart sie Kosten. Deshalb wird die Eigenkompostierung in Gladbeck besonders gefördert.

Sie können gleich zwei Mal sparen:

Wer kompostiert, kann in der Regel auf einen kleineren Restabfallbehälter zurückgreifen und zahlt für einen kleineren Behälter auch eine geringere Gebühr (zu beachten ist natürlich das satzungsgemäße Mindestrestabfallbehältervolumen von 15 Litern pro Person und Woche).

Werden alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle ordnungsgemäß und schadlos auf dem Grundstück kompostiert und dort auch wiederverwertet, erhalten Sie zusätzlich noch einen Gebührenabschlag. Bei Mehrfamilienhäusern bedeutet das jedoch, dass sich alle Bewohner:innen an der Kompostierung beteiligen müssen.

Beispiel:

Ein 5-Personenhaushalt benutzt einen 120 Liter-Restabfallbehälter mit wöchentlicher Leerung und möchte in Zukunft alle kompostierbaren Abfälle selbst kompostieren. Das Restabfallbehältervolumen kann –falls gewünscht- auf 80 Liter gesenkt werden. Die Gebühr für die Abfallbeseitigung verringert sich, da statt des bisherigen 120 Liter-Restabfallbehälters nur noch der 80 Liter-Behälter Gebührengrundlage ist. Zudem wird noch ein Gebührenabschlag als Anreiz für die Eigenkompostierung gewährt.

Weitere Informationen zur Pflege und Aufstellung eines Komposts finden Sie in der "Kompostfibel" auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter Kompostfibel | Umweltbundesamt .

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Sammlung von sperrigem Baum- und Strauchschnitt

Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) sammelt der ZBG sperrigen Baum- und Strauchschnitt gebührenfrei im Stadtgebiet.

Die Abholungen im Frühjahr und im Herbst können Sie schriftlich über unser Kontaktformular oder telefonisch über unsere Kundenservice-Hotline anmelden. Die Anmeldungen können in diesem Jahr zwischen dem 26.02 bis 02.03. (Frühjahrssammlung) und 28.10. bis 30.10. (Herbstsammlung) erfolgen. Die Termine der Sammlung entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan.

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben, damit die Sammlung reibungslos erfolgen kann:

  • Der sperrige Gartenabfall muss gebündelt sein und am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr in Fahrbahnnähe bereitgestellt werden.
  • Äste und Stämme dürfen einen Durchmesser von 12 cm nicht überschreiten. Die Bündel dürfen nicht länger als 100 cm und im Durchmesser maximal 60 cm sein.
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Abholung von städtischen Gartenabfallsäcken

Wenn Sie ganz bequem Ihren Gartenabfall entsorgen möchten, nutzen Sie doch die städtischen Gartenabfallsäcke, die Sie bei unten genannten Stellen gegen eine Gebühr von 3,80 € (Gebühr für 2024) erwerben können. Diese Säcke stellen Sie dann am Tag der Bioabfallabfuhr Ihres Bezirkes bis 06:00 Uhr in Fahrbahnnähe bereit. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan.

Hier erhalten Sie Gartenabfallsäcke:

  • ZBG, Wilhelmstraße 61
  • Bürgeramt, Willy-Brandt-Platz 2
  • Rewe Dick, Horster Straße 360

Ansprechpartner

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Zentraler Betriebshof Gladbeck

­ ed.kcebdalg-bz(ta)gbz
­ 02043 / 99 27 99

Wir sind für Sie da!

Öffnungszeiten Kundencenter

Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

­ +49 2043 / 99 27 99

Sprechzeiten Sperrmüllhotline

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr

­ +49 2043 / 99 24 67

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