neue Änderungen - Merkblatt für Trauerfeiern in städtischen Trauerhallen

(gültig seit dem 24.11.2021- kurzfristige Änderungen vorbehalten)
- Bei Trauerfeiern dürfen sich laut aktueller Coronaschutzverordnung nur geimpfte, genesene oder getestete Angehörige in der Trauerhalle aufhalten.(Friedhof Mitte max. 80 Personen, Friedhof Rentfort max. 50 Personen, Friedhof Brauck max. 40 Personen).
Stehplätze stehen nicht zur Verfügung. Für die Kontrolle ist der jeweilige, vom Nutzungsberechtigten beauftragte, Bestatter laut § 4 Abs. 5 der Coronaschutzverordnung verantwortlich. - Wir weisen Sie darauf hin, dass nach der neuen CoronaSchVO für die Überprüfung digitaler Impfzertifikate ab dem 26.11.2021 die "CovPassCheck-App" des RKI verwendet werden soll (§ 4 Abs. 6 CoronaSchVO).
- Während der gesamten Beerdigung, sowohl in der Halle als auch im Freien, muss eine Maske getragen werden (medizinische Masken oder FFP- 2Masken).
Hiervon ausgenommen ist nur die Person, die am Rednerpult steht. - Singen und auch das Spielen von Blasinstrumenten in der Trauerhalle bleibt weiterhin untersagt.
- Offene Aufbahrungen für Verabschiedungen von Verstorbenen sind möglich.
- Bei Corona- positiven oder an anderen ansteckenden Infektionskrankheiten Verstorbenen dürfen Verabschiedungen nur am geschlossenen Sarg stattfinden.
Wir danken für Ihr Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Friedhofsverwaltung