Coronavirus - Regelungen für Trauerhallen
Ab dem 01.04.2020 werden zum Schutze aller Trauergäste und der Mitarbeiter auf den Friedhöfen alle Feierräume für Abschiedsfeiern geschlossen, auch mit dem Bewusstsein, dass die zeremonielle Verabschiedung in einer Halle eigentlich ein wichtiger Teil der Trauerbewältigung darstellt.
Trauerfeiern können ab dem 01.04.2020 nur noch unter freiem Himmel stattfinden.
Die Angehörigen werden gebeten, die Beisetzung nicht zu veröffentlichen, damit kein unbekannter großer Teilnehmerkreis entsteht.
Der Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Anwesenden muss auf jeden Fall beachtet werden. Trauergäste sollten den Friedhof nach der Bestattung möglichst zügig verlassen.