Gemeinschaftsgräber mit erlaubter Dekoration
Der ZBG hat bereits Anfang des Monats gebeten, die Grabdekoration der „Stillen Novembereiertage“ auf den Gemeinschaftsgräbern mit Grabmalen zu entfernen, um den austreibenden Pflanzen und Bodendeckern nicht zu schädigen.
Die Grabdekorationen, die bis zum 15. März nicht abgeräumt wurden, werden nun durch die Mitarbeitenden des Friedhofes abgeräumt.
Ein einfacher individueller Grabschmuck wie eine Steckvase für Frischblumen oder eine Pflanzschale (bis 25 cm Durchmesser) und eine Lampe mit Erdspieß sind natürlich weiterhin zur Grabgestaltung zulässig.
Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr