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08.03.2024

Entfernung der Grabgestecke der "Stillen Novemberfeiertage"

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Gemeinschaftsgräber mit erlaubter Dekoration


Der ZBG hat bereits Anfang des Monats gebeten, die Grabdekoration der „Stillen Novembereiertage“ auf den Gemeinschaftsgräbern mit Grabmalen zu entfernen, um den austreibenden Pflanzen und Bodendeckern nicht zu schädigen.

Die Grabdekorationen, die bis zum 15. März nicht abgeräumt wurden, werden nun durch die Mitarbeitenden des Friedhofes abgeräumt.
Ein einfacher individueller Grabschmuck wie eine Steckvase für Frischblumen oder eine Pflanzschale (bis 25 cm Durchmesser) und eine Lampe mit Erdspieß sind natürlich weiterhin zur Grabgestaltung zulässig.

Wir sind für Sie da!

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