Nach Durchforstungen und Fällungen bleiben in den Wäldern regelmäßig Kronenholz und Stammreste zurück. Dieses Holz bietet der ZBG privaten Interessierten kostengünstig als Kaminholz an. Hierfür werden im Winterhalbjahr sogenannte „Holzverkaufsscheine“ ausgestellt.
Holzverkauf
Der ZBG pflegt und bewirtschaftet rund 250 Hektar Wald im Gladbecker Stadtgebiet. Zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung zählen auch die regelmäßige Verjüngung älterer Bestände sowie das Fällen von Problembäumen.
Was muss ich beachten?
Voraussetzung für den Holzverkaufsschein ist, dass die antragstellende Person bei Sägearbeiten im Besitz eines Kettensägenscheins ist und über die vollständige Schutzausrüstung für solche Arbeiten verfügt. Diese Maßnahmen sind erforderlich, da das Unfallrisiko bei solchen Tätigkeiten sehr hoch ist.
Ein Kettensägenschein kann beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Brößweg 40 in 45897 Gelsenkirchen, sowie bei verschiedenen Garten- und Landschaftsbauunternehmen oder bei einigen Geräteherstellenden und -vertreibenden erworben werden.
Wie komme ich an einen Holzverkaufsschein?
Der Holzverkaufsschein kann formlos und ausschließlich per E-Mail bei der unten genannten Kontaktperson beantragt werden. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage direkt eine Kopie Ihres Kettensägenscheins bei.
Im Holzverkaufsschein werden der Sammelort, die Holzmenge sowie der Zeitraum für die Aufarbeitung festgehalten. Mit diesem Schein können Interessierte zum vereinbarten Zeitpunkt im angegebenen Waldgebiet das Ast- und Kronenholz oder die zugewiesenen Stämme aufarbeiten.
Kontaktperson
Bianca Buchkremer
Sachbearbeitung Grünflächenunterhaltung ed.kcebdalg-bz(ta)remerkhcub.acnaibWir sind für Sie da!
Öffnungszeiten Kundencenter
Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten Sperrmüllhotline
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr