Mehrweg statt Einweg auch außer Haus: Nutzen Sie Ihr Recht auf Mehrweg!
Ein Kaffee für unterwegs, den Snack vom Restaurant holen? Dann lieber einmal produzierte Becher und Essensboxen mehrfach nutzen: Das spart Ressourcen, reduziert Abfall und schont Umwelt und Klima. Denn täglich entstehen hierzulande rund 770 Tonnen Abfall durch Einwegverpackungen für den Außer-Haus-Konsum. Seit einem Jahr gibt es deshalb für Gastronomiebetriebe eine Mehrwegangebotspflicht, die es aktiv zu nutzen gilt.
Dass Sie das Recht auf Mehrweg haben, ergibt sich aus einer Neuerung des deutschen Verpackungsgesetzes, der Einführung der Mehrwegangebotspflicht. Seit Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe Mehrwegverpackungen anbieten, wenn sie Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen – entweder durch eigene Mehrwegbehälter oder durch Teilnahme an einem Mehrwegsystem. Kleinere Betriebe (unter 80 Quadratmeter und mit weniger als fünf Beschäftigten) können alternativ anbieten, Mehrwegbehälter von Kunden zu befüllen.
Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden finden Sie unter: www.jetztklimachen.de/mehrweggehen
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