Zentraler Betriebshof Gladbeck

Ein Unternehmen der Stadt Gladbeck

Unsere Leistungen

Zuverlässig · Wirtschaftlich · Umweltgerecht

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Reinigung &
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Aktuelles

­ 23.10.2025 Saubere Gehwege für die Sicherheit – Hinweise zur Reinigungspflicht Bäume machen Gladbeck lebenswerter: Sie spenden Schatten an heißen Sommertagen, filtern die Luft, bieten Vögeln Lebensraum und erfreuen uns im Frühjahr jedes Jahr aufs Neue mit frischem Grün. Doch so schön der Sommer auch war – im Herbst fällt nicht nur das Laub, sondern auch ein wenig Arbeit an. Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger sicher und wohl in unserer Stadt bewegen können, ist es wichtig, dass Gehwege regelmäßig gepflegt werden. Die Pflichten zur Straßen- und Gehwegreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gladbeck geregelt. Grundsätzlich gilt: Die Stadt kümmert sich um viele Straßenabschnitte selbst, doch für einige Bereiche – insbesondere Gehwege und kleinere Straßen – liegt die Verantwortung bei den Anliegenden, also den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Im Straßenverzeichnis der Satzung ist genau aufgeführt, wer welchen Bereich reinigen muss. Zur Reinigungspflicht gehört es, Laub, Unkraut und andere Verunreinigungen regelmäßig zu entfernen – besonders dann, wenn sie zur Rutschgefahr werden können. Das dient nicht nur der Sauberkeit, sondern vor allem der Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger. Das gesammelte Laub darf nicht in Straßenrinnen, Gullys oder Gräben gefegt werden, sondern sollte über die Biotonne, die bereitgestellten Laubbehälter oder im Grünabfallcontainer auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Wer mag, kann es auch einfach im eigenen Garten kompostieren – daraus entsteht wertvoller Dünger. Wer selbst keine Zeit oder Möglichkeit hat, den Gehweg zu reinigen, kann auch andere Personen, einen Hausservice oder eine Fachfirma damit beauftragen. Wichtig ist nur, dass die Reinigung regelmäßig erfolgt. Wir danken allen Gladbeckerinnen und Gladbeckern, die mit ihrem Engagement dazu beitragen, dass unsere Stadt sauber, sicher und schön bleibt – zu jeder Jahreszeit.
­ 20.10.2025 Herbstsammlung 2025: Baum- und Strauchschnitt direkt vor der Haustür Auch in diesem Herbst bieten wir wieder den beliebten Service an, sperrigen Baum- und Strauchschnitt gebührenfrei direkt vor der Haustür abzuholen. Die diesjährige Abholaktion findet vom 27.10. bis 30.10.2025 statt. Um die Abholung zu nutzen, müssen die Abfuhrtermine im Vorfeld telefonisch unter der Rufnummer 0 20 43 / 99 27 99 oder per E-Mail an ,ed.kcebdalg-bz(ta)gbz oder über das Kontaktformular abgestimmt und vereinbart werden. Wichtige Hinweise zur Abholung: • Sperriger Baum- und Strauchschnitt muss mit kompostierbarem Band gebündelt werden. • Die Bündel dürfen nicht länger als 1 Meter und im Durchmesser nicht größer als 60 cm sein. • Äste und Stämme dürfen einen Durchmesser von 12 cm nicht überschreiten. Zusätzlich bleibt die Möglichkeit bestehen, Gartenabfälle direkt am Wertstoffhof an der Wilhelmstraße abzugeben. Hier können pro Tag und Haushalt bis zu 1 Kubikmeter Grünabfälle gebührenfrei entsorgt werden. Für größere Mengen fallen Gebühren an, wobei die maximale Gesamtmenge pro Tag auf 2 Kubikmeter begrenzt ist. ­ 17.10.2025 Wir sorgen seit September für automatische Leerung der Laubcontainer Seit Anfang September stellen wir wieder Laubsammelcontainer für das Straßenlaub der städtischen Bäume bereit. Diese werden automatisch und regelmäßig im gesamten Stadtgebiet geleert, sodass eine Anmeldung oder Leerung auf Zuruf nicht notwendig ist. Die Standorte der Container sind gezielt dort gewählt, wo viel Laub anfällt und das Absaugen besonders schwierig ist – etwa in engen Straßen oder bei starkem Verkehrsaufkommen. In diesen Bereichen bitte wir darum, keine zusätzlichen privaten Sammelbehälter aufzustellen, um den reibungslosen Ablauf der automatischen Leerungen sicherzustellen. Zudem kann Laub weiterhin am Wertstoffhof abgegeben werden. Tipp vom Gartenexperten: Herbstlaub ist wertvoll – es eignet sich ideal zum Kompostieren, als Winterschutz für Staudenbeete oder als Unterschlupf für Igel. ­ 17.10.2025 Vogelinsel geht in die Winterpause – Schließung ab dem 27.10.2025 Die Vogelinsel bleibt in diesem Jahr noch bis zum 27. Oktober 2025 geöffnet, damit unsere Besuchende die exotischen Vögel auch in den Herbstferien erleben können. Anschließend ziehen die Tiere – je nach Witterung möglicherweise auch früher – in ihr geschütztes Winterquartier im Vogelwarmhaus um. Dort finden sie in der kalten Jahreszeit ein angenehm temperiertes Zuhause. Auch im Winter lohnt sich ein Besuch: Durch große Scheiben lassen sich die Vögel bestens beobachten. Das Vogelwarmhaus liegt südwestlich des Schlossteichs, direkt neben dem Tiergehege am Abenteuerspielplatz in Wittringen und ist von Dienstag bis Sonntag zwischen 9.00 und 16.00 Uhr geöffnet. Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch im Winter!
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ZBG Müllwagen
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