Alle News und Infos auf einen Blick

Aktuelles beim ZBG

­ 06.05.2025 Keine kompostierbaren Müllbeutel in die Biotonne – Papier ist die bessere Wahl Mit den steigenden Temperaturen im Frühling und Sommer steigt auch das Aufkom-men an Bioabfällen in der Biotonne. Viele Gladbeckerinnen und Gladbecker nutzen das bewährte Sammelsystem. Doch aktuell herrscht bei einem Thema Unsicherheit: Darf man kompostierbare Plastikbeutel aus Mais- oder Kartoffelstärke zur Sammlung von Küchenabfällen verwenden? Die klare Antwort des Zentralen Betriebshofs Gladbeck (ZBG) lautet: Nein. Biotonnen, in denen solche Tüten – auch vermeintlich kompostierbare – zu sehen sind, werden nicht geleert. Der ZBG empfiehlt daher, Bioabfälle ausschließlich in Papiertüten zu sammeln oder sie direkt in Zeitungspapier einzuwickeln. Das Papier saugt Flüssigkeit auf, verhindert star-ke Geruchsbildung und hält Fliegen fern. Im Handel sind geeignete Papiertüten aus braunem Recyclingpapier erhältlich – diese können bedenkenlos genutzt werden. Kompostierbare Beutel haben in der Biotonne nichts zu suchen. Auch wenn sie als bio-logisch abbaubar beworben werden, stören sie massiv die Verwertung. Der Bioabfall aus Gladbeck wird im Biokompostwerk Gescher verarbeitet. Dort zersetzen sich viele dieser Beutel während der drei- bis viermonatigen Rotte nicht vollständig. Stattdessen zerfallen sie in kleine Partikel, die kaum von Mikroplastik zu unterscheiden sind – und den Kompost unbrauchbar machen. Solcher verunreinigter Kompost darf weder in die Landwirtschaft noch in Gärten eingebracht werden. Die als „umweltfreundlich“ vermarkteten Biokunststoff-Beutel sind höchstens für die eigene Kompostierung im Garten geeignet – dort allerdings oft nur mit sehr langer Ver-rottungsdauer. Für die Biotonne sind sie nicht erlaubt und nicht geeignet. ­ 03.05.2025 Nächster Service-Samstag am 17. Mai Da Annahmemöglichkeiten auf dem Wertstoffhof beschränkt sind, bitten wir, bei der Entsorgung von Grünabfällen einige erforderliche Spielregeln zu beachten: - Gartenabfälle müssen in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss über einen Auftritt von oben in Container eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden. - Die Anlieferung von 1 Kubikmeter pro Haushalt und Tag ist gebührenfrei. Darüber hinaus werden Gartenabfälle gegen Gebühr angenommen. Für Gartenabfall je angefangene 100 l über 1 Kubikmeter hinaus müssen 3,80 € Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Die gesamte Anlieferungsmenge ist allerdings auf maximal 2 Kubikmeter beschränkt. - Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden. Dafür bietet der ZBG Sammeltermine im Frühjahr und Herbst an. - Den Anordnungen unseres Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich steht auch der Umweltbrummi für die Abgabe von Problemabfällen wie Lacke, Farben, Batterien u.ä, wieder vor Ort. Aufgrund verschärfter Vorschriften müssen künftig Elektrogeräte, die Lithium-Ionen-Batterien oder -zellen enthalten, gesondert gesammelt werden. Wir bitten daher um Unterstützung, indem problemlos entfernbare Batterien und Akkus allen elektrischen und elektronischen Geräten vor Anlieferung am Wertstoffhof entnommen werden. Diese Zellen selbst können natürlich auch abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z.B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder MP3-Player) werden getrennt von den anderen Geräten angenommen. Die Mitarbeiter am Wertstoffhof stehen mit Informationen selbstverständlich zur Verfügung. Wir bitten darum, nur kleinere Mengen Sperrmüll anliefern. Für größere Mengen muss direkt am Wertstoffhof, telefonisch unter 02043 / 99 24 67 oder per E-Mail: ed.kcebdalg-bz(ta)tugrreps ein Abholtermin vereinbart werden. ­ 30.04.2025 Aktion „Mähfreier Mai“ auf den städtischen Friedhöfen Auch in diesem Mai beteiligen wir uns an der Aktion der Deutschen Gartenbau Gesellschaft "Mähfreier Mai". Diese Initiative zielt darauf ab, die Biodiversität zu fördern und Lebensräume für Tiere und Insekten zu schaffen, indem während des Monats Mai auf das Mähen von Grünflächen verzichtet wird. Unsere Gemeinschaftsgrabfelder, die keine individuellen Namen tragen, sowie freie Beisetzungsflächen werden während dieser Zeit für vier Wochen nicht gemäht. Dadurch schaffen wir Raum für Wildblumen und Wildkräuter, die wichtige Nahrung für Insekten, insbesondere Wildbienen, bieten. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Artenvielfalt zu erhöhen und die Natur in ihrem natürlichen Zustand zu erhalten. Der ZBG ist überzeugt, dass diese Initiative nicht nur der Umwelt zugutekommt, sondern auch dazu beiträgt, die Schönheit und Vielfalt unserer Grabanlagen zu bewahren. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis dieser Maßnahme. Gemeinsam leisten wir damit einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.

Weitere Beiträge

­ 13.01.2025 Sichere Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus: Brandgefahr vermeiden und Umwelt schützen Immer wieder führen nicht getrennt entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien zu gefährlichen Bränden auf Wertstoff- und Recyclinghöfen. Diese Vorfälle gefährden nicht nur Menschen und die Umwelt, sondern könnten durch eine fachgerechte Entsorgung leicht vermieden werden. Trotz dieser Risiken bieten Lithium-Ionen-Akkus viele Vorteile: Sie zeichnen sich durch eine hohe Energiedichte, geringe Selbstentladung und lange Lebensdauer aus. Diese Eigenschaften machen sie unverzichtbar für viele moderne Anwendungen. Allerdings ist ein großer Nachteil die erhöhte Brandgefahr bei unsachgemäßer Nutzung sowie die zwingend notwendige fachgerechte Entsorgung. Lithiumhaltige Akkus dürfen niemals im Hausmüll entsorgt werden. Dieses Verbot wird durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder deren Verpackung verdeutlicht. Stattdessen müssen sie an Sammelstellen abgegeben werden, beispielsweise in Altbatterie-Sammelboxen im Handel. Diese Erklärung stellt die Vorteile der Akkus klar heraus und weist gleichzeitig darauf hin, wie wichtig die richtige Entsorgung ist, um Brände zu vermeiden. Rückgabevorschriften: • Endnutzerpflicht: Nutzende sind gesetzlich verpflichtet, alle Altbatterien und Altakkus, einschließlich beschädigter oder defekter Batterien, an Sammelstellen zurückzugeben. • Händlerpflicht: Händler, die Batterien verkaufen, müssen Altbatterien der gleichen Art (z. B. Geräte-, Fahrzeug-, oder Industriebatterien) kostenlos zurücknehmen, sofern sie diese im Sortiment führen oder geführt haben. Rückgabe stellen erkennt man am Logo "Batterierücknahme". Akkus bis 500 Gramm können auch am Wertstoffhof des ZBG abgegeben werden. Verantwortungsvolle Entsorgung der Altbatterien! Lithium-Ionen-Akkus können bei unsachgemäßer Handhabung Brände auslösen. Ihre Rückgabe an Sammelstellen ermöglicht zudem das Recycling wertvoller Rohstoffe, wodurch Umweltbelastungen reduziert werden. Indem Sie Batterien korrekt entsorgen, tragen Sie aktiv zum Umweltschutz und zur Sicherheit bei. Sicherheitsaspekte bei der Entsorgung: Vor Beschädigung schützen (Stöße, Schläge vermeiden). Nicht in feuchten, heißen oder sonnigen Umgebungen lagern oder laden, um Schäden und Risiken zu minimieren. Beschädigte Batterien: Verformte, aufgeblähte, ausgelaufene oder anderweitig beschädigte Batterien sollten sicher transportiert werden. Kleben Sie die Pole ab und verwenden Sie ein dicht verschließbares Transportgefäß, z. B. ein fester Beutel, wie Gefrierbeutel oder Zipperbeutel. Bringen Sie defekte Batterien direkt zu einer Sammelstelle, um Gefahren zu minimieren!

Wir sind für Sie da!

Öffnungszeiten Kundencenter

Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

­ +49 2043 / 99 27 99

Sprechzeiten Sperrmüllhotline

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr

­ +49 2043 / 99 24 67

Kontaktformular

Für alle Anfragen benutzen Sie bitte
unser Kontaktformular.

­ E-Mail schreiben

Das könnte Sie auch Interessieren

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte zu liefern. Durch die Verwendung dieser Website stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu

Notwendige Cookies
Statistische Cookies
Akzeptieren Einstellungen bearbeiten
www.zb-gladbeck.de

Cookie Einstellungen

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies in unseren Cookie-Richtlinien.

­

Notwendige Cookies

Ohne diese Cookies können die von Ihnen angeforderten Dienste nicht bereitgestellt werden.

Statistische Cookies

Erlauben Sie anonyme Nutzungsstatistiken, damit wir unser Angebot verbessern können.

Cookies, die wir auf dieser Website verwenden