Alle News und Infos auf einen Blick

Aktuelles beim ZBG

­ 27.10.2025 Frühzeitiger Umzug ins Winterquartier Die gefiederten Bewohner der Vogelinsel in Wittringen sind in diesem Jahr etwas früher als geplant in ihr Winterquartier umgezogen. Eigentlich sollte der Umzug erst am heutigen Montag stattfinden, doch bereits am Freitag wurden die Tiere vorsorglich in ihre geschützten Unterkünfte gebracht. Grund dafür ist die aktuell zunehmende Verbreitung der Vogelgrippe in der Region. Üblicherweise tritt die Vogelgrippe erst später im Jahr auf – dann, wenn die Vögel ohnehin schon im Winterquartier sind. In diesem Jahr zeigt sie sich jedoch früher, sodass der Umzug bereits in den Herbstferien erfolgte. Auch wenn der Kreis Recklinghausen bislang noch keine offizielle Stallpflicht für Geflügel angeordnet hat, wurde zum Schutz der Tiere frühzeitig gehandelt. Die Entscheidung wurde rein vorbeugend getroffen, um das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten. Die Vögel können nun durch die großen Fenster des Winterwarmhauses weiterhin beobachtet werden. Die Hühner, Enten und Gänse, die sonst am Ententeich im Freigehege leben, sind dagegen in einen umgebauten Bauwagen umgezogen. Dort haben sie es warm und sicher – allerdings sind sie derzeit nicht öffentlich zu sehen. Wir bitten alle Besuchenden, die am Wochenende noch einmal die bunten Exoten in den Freiflugvolieren sehen wollten, um Verständnis. Das Wohl und die Gesundheit der Tiere stehen an erster Stelle. ­ 23.10.2025 Saubere Gehwege für die Sicherheit – Hinweise zur Reinigungspflicht Bäume machen Gladbeck lebenswerter: Sie spenden Schatten an heißen Sommertagen, filtern die Luft, bieten Vögeln Lebensraum und erfreuen uns im Frühjahr jedes Jahr aufs Neue mit frischem Grün. Doch so schön der Sommer auch war – im Herbst fällt nicht nur das Laub, sondern auch ein wenig Arbeit an. Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger sicher und wohl in unserer Stadt bewegen können, ist es wichtig, dass Gehwege regelmäßig gepflegt werden. Die Pflichten zur Straßen- und Gehwegreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gladbeck geregelt. Grundsätzlich gilt: Die Stadt kümmert sich um viele Straßenabschnitte selbst, doch für einige Bereiche – insbesondere Gehwege und kleinere Straßen – liegt die Verantwortung bei den Anliegenden, also den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Im Straßenverzeichnis der Satzung ist genau aufgeführt, wer welchen Bereich reinigen muss. Zur Reinigungspflicht gehört es, Laub, Unkraut und andere Verunreinigungen regelmäßig zu entfernen – besonders dann, wenn sie zur Rutschgefahr werden können. Das dient nicht nur der Sauberkeit, sondern vor allem der Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger. Das gesammelte Laub darf nicht in Straßenrinnen, Gullys oder Gräben gefegt werden, sondern sollte über die Biotonne, die bereitgestellten Laubbehälter oder im Grünabfallcontainer auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Wer mag, kann es auch einfach im eigenen Garten kompostieren – daraus entsteht wertvoller Dünger. Wer selbst keine Zeit oder Möglichkeit hat, den Gehweg zu reinigen, kann auch andere Personen, einen Hausservice oder eine Fachfirma damit beauftragen. Wichtig ist nur, dass die Reinigung regelmäßig erfolgt. Wir danken allen Gladbeckerinnen und Gladbeckern, die mit ihrem Engagement dazu beitragen, dass unsere Stadt sauber, sicher und schön bleibt – zu jeder Jahreszeit. ­ 20.10.2025 Herbstsammlung 2025: Baum- und Strauchschnitt direkt vor der Haustür Auch in diesem Herbst bieten wir wieder den beliebten Service an, sperrigen Baum- und Strauchschnitt gebührenfrei direkt vor der Haustür abzuholen. Die diesjährige Abholaktion findet vom 27.10. bis 30.10.2025 statt. Um die Abholung zu nutzen, müssen die Abfuhrtermine im Vorfeld telefonisch unter der Rufnummer 0 20 43 / 99 27 99 oder per E-Mail an ,ed.kcebdalg-bz(ta)gbz oder über das Kontaktformular abgestimmt und vereinbart werden. Wichtige Hinweise zur Abholung: • Sperriger Baum- und Strauchschnitt muss mit kompostierbarem Band gebündelt werden. • Die Bündel dürfen nicht länger als 1 Meter und im Durchmesser nicht größer als 60 cm sein. • Äste und Stämme dürfen einen Durchmesser von 12 cm nicht überschreiten. Zusätzlich bleibt die Möglichkeit bestehen, Gartenabfälle direkt am Wertstoffhof an der Wilhelmstraße abzugeben. Hier können pro Tag und Haushalt bis zu 1 Kubikmeter Grünabfälle gebührenfrei entsorgt werden. Für größere Mengen fallen Gebühren an, wobei die maximale Gesamtmenge pro Tag auf 2 Kubikmeter begrenzt ist.

Weitere Beiträge

­ 15.10.2025 Erlös aus Sommerfest-Tombola geht an den Hospizverein Gladbeck Beim diesjährigen Mitarbeiter-Sommerfest stand nicht nur das gemeinsame Feiern im Mittelpunkt, sondern auch das Engagement für einen guten Zweck. Durch eine Tombola, deren Erlöse vollständig aus privaten Spenden stammen, konnte ein Beitrag von knapp 340 Euro gesammelt werden. Das Planungsteam entschied, den Betrag an den Hospizverein Gladbeck zu spenden. Der Verein leistet wertvolle Arbeit in der Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen in der letzten Lebensphase– ein Engagement, das große Anerkennung verdient. Ergänzt wurde die Spendensumme durch eine Sammlung anlässlich des Abschieds eines Mitarbeiters. Auf persönliche Geschenke verzichtete er bewusst und regte stattdessen an, das Geld für den guten Zweck zu verwenden. So konnte eine Gesamtsumme von 400 Euro übergeben werden. Aus diesen beiden Anlässen entstand ein gemeinsames Zeichen der Solidarität und Wertschätzung für die Arbeit des Hospizvereins Gladbeck. Die Übergabe fand an der Bank des Hospizvereins Gladbeck auf dem Friedhof Gladbeck-Mitte statt. Dort lädt der Verein unter dem Motto „Komm, setz dich zu mir“ jeden Mittwoch von 15.00 bis 16.00 Uhr zum Gespräch ein. Die Mitarbeitenden des Hospiz-Vereins sind dann für alle offen und einfühlsam da, um Begegnungen und Gespräche zu ermöglichen – ein Raum, in dem Menschen Erinnerungen teilen, Trost finden und sich gegenseitig Kraft schenken können, mitten im Alltag, mitten im Leben.
­ 02.10.2025 "Jeder Stecker zählt!" Elektroschrott ist der weltweit am schnellsten wachsende Abfallstrom. Millionen Altgeräte – von Handys über Kabel bis hin zu Küchengeräten – lagern ungenutzt in Schubladen oder werden fälschlich im Restmüll entsorgt. Dabei enthalten sie wertvolle Roh-stoffe wie Kupfer, Aluminium oder seltene Erden, die durch fachgerechtes Recycling zurückgewonnen werden können. Das schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch unsere natürlichen Ressourcen. Denn: Jede recycelte Tonne E-Schrott spart Energie, Rohstoffe und CO₂ – und stärkt die Kreislaufwirtschaft nachhaltig. Rund um den International E-Waste Day vom 6. bis 19. Oktober 2025 beteiligen wir uns an einer bundesweiten Aktionswoche, um gezielt auf die Bedeutung einer richtigen Entsorgung hinzuweisen. Ziel ist es, mehr Geräte dem Recycling zuzuführen und ein stärkeres Bewusstsein für Ressourcenschutz zu schaffen. Auf unserem Wertstoffhof können Elektrogeräte jederzeit abgegeben werden – nicht nur während der Aktionswoche. Ob kleine Geräte wie Toaster oder Rasierer oder größere wie Fernseher und Kühlschränke: Wir nehmen alle Altgeräte fachgerecht an und führen sie dem Recycling zu. Auch viele Supermärkte, Elektrofachmärkte und Baumärkte nehmen kleine Altgeräte bis zu einer bestimmten Größe kostenlos zurück – oft sogar ohne Neukauf. Die Aktion wird vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt unterstützt. Sie zeigt: Jeder Beitrag zählt. Wer Altgeräte richtig entsorgt, hilft mit, wertvolle Ressourcen zu erhalten und unsere Umwelt langfristig zu entlasten. Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Rückgabestellen finden Sie unter www.e-schrott-aktionswochen.org oder auf unserer Homepage im unten stehenden Link.
­ 01.10.2025 Nächster Service-Samstag am 08. November Da Annahmemöglichkeiten auf dem Wertstoffhof beschränkt sind, bitten wir, bei der Entsorgung von Grünabfällen einige erforderliche Spielregeln zu beachten: - Gartenabfälle müssen in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss über einen Auftritt von oben in Container eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden. - Die Anlieferung von 1 Kubikmeter pro Haushalt und Tag ist gebührenfrei. Darüber hinaus werden Gartenabfälle gegen Gebühr angenommen. Für Gartenabfall je angefangene 100 l über 1 Kubikmeter hinaus müssen 3,80 € Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Die gesamte Anlieferungsmenge ist allerdings auf maximal 2 Kubikmeter beschränkt. - Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden. Dafür bietet der ZBG Sammeltermine im Frühjahr und Herbst an. - Den Anordnungen unseres Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich steht auch der Umweltbrummi für die Abgabe von Problemabfällen wie Lacke, Farben, Batterien u.ä, wieder vor Ort. Aufgrund verschärfter Vorschriften müssen künftig Elektrogeräte, die Lithium-Ionen-Batterien oder -zellen enthalten, gesondert gesammelt werden. Wir bitten daher um Unterstützung, indem problemlos entfernbare Batterien und Akkus allen elektrischen und elektronischen Geräten vor Anlieferung am Wertstoffhof entnommen werden. Diese Zellen selbst können natürlich auch abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z.B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder MP3-Player) werden getrennt von den anderen Geräten angenommen. Die Mitarbeiter am Wertstoffhof stehen mit Informationen selbstverständlich zur Verfügung. Wir bitten darum, nur kleinere Mengen Sperrmüll anliefern. Für größere Mengen muss direkt am Wertstoffhof, telefonisch unter 02043 / 99 24 67 oder per E-Mail: ed.kcebdalg-bz(ta)tugrreps ein Abholtermin vereinbart werden.

Wir sind für Sie da!

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Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

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