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Aktuelles beim ZBG

­ 11.03.2026 Frühjahrsbeginn auf den Gemeinschaftsgräbern – Bitte alte Dekorationen ent-fernen Mit dem Ende der „Stillen Novemberfeiertage“ und dem nahenden Frühling beginnt die Natur, zu neuem Leben zu erwachen. Während der Gedenkfeiertage war es gestattet, zusätzliche Grabdekorationen auf den Gemeinschaftsgräbern abzulegen. Diese Dekorationen, oft auf der Bepflanzung abgelegt, wirken mittlerweile unansehnlich und können den Austrieb der Pflanzen beeinträchtigen. Um den Gemeinschaftsgräbern ein gepflegtes Erscheinungsbild zu verleihen und die natürliche Entwicklung der Bepflanzung zu unterstützen, bitten wir darum, diese Dekorationen bis zum 17. März 2026 zu entfernen. Erlaubt bleiben weiterhin eine Vase oder Pflanzschale (max. 25 cm Durchmesser) sowie eine Lampe auf Erdspieß gemäß der Friedhofssatzung. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, die Gemeinschaftsgräber würdevoll und im Einklang mit der Natur zu gestalten. ­ 11.03.2026 Gut organisiert durch den Frühjahrsschnitt Die diesjährige Strauchschnittabholung ist erfolgreich und reibungslos verlaufen. Insgesamt gingen rund 180 Anmeldungen ein. Dabei wurden 10,25 Tonnen Strauchschnitt im Stadtgebiet abgeholt. Die positive Resonanz auf die diesjährige Strauchschnittabholung zeigt, dass das Angebot von vielen Gladbecker:innen gerne genutzt wurde. Mit der Aktion konnte Gartenabfall unkompliziert, zuverlässig und ordnungsgemäß verwertet werden. Mit Blick auf den Natur- und Artenschutz endete am 1. März die Zeit, in der Hecken, Gebüsche und andere Gehölze stärker zurückgeschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden dürfen. Das hat einen wichtigen Hintergrund: Mit dem Frühling beginnen viele Vögel mit dem Nestbau und der Aufzucht ihres Nachwuchses. Auch Kleinsäuger und Insekten sind auf Hecken, Büsche und Bäume als Nist-, Brut-, Wohn- und Rückzugs-räume angewiesen. Deshalb ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt, Gehölze stark zurückzuschneiden oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben jedoch weiterhin zulässig. Wer bereits angefallenen Strauchschnitt bis zur nächsten Aktion nicht lagern kann, hat weiterhin die Möglichkeit, Gartenabfälle über die bekannten Entsorgungswege abzugeben. Die nächste Strauchschnittabholung wird es wieder im Herbst geben. Die Termine sind im Abfuhrkalender zu finden. ­ 09.03.2026 Felix und Lina sind angekommen Felix ist 25 Jahre alt, Lina 15. Beide kommen aus einer schwierigen Haltungssituation und zeigen bis heute deutliche Spuren davon: An Brust und Schultern haben sie sich viele Federn ausgerupft. Auch wenn sich solche Haltungsschäden meist nicht mehr vollständig rückgängig machen lassen, können wir den beiden nun etwas sehr Wichtiges geben: Ruhe, Fürsorge, artgerechte Haltung und die Chance auf ein gutes weiteres Leben in Gesellschaft anderer Graupapageien. Nach ihrer Quarantänezeit durften Felix und Lina jetzt offiziell in die Graupapageien-Voliere einziehen. Nicht jedes Tier kommt mit einer schönen Geschichte zu uns. Umso wichtiger ist es, genau hinzuschauen und Tieren, die es schwer hatten, mit Mitgefühl zu begegnen. Felix und Lina sollen bei uns vor allem eines erleben: Sicherheit und Geborgenheit. Wenn ihr die beiden besucht, schaut gerne einmal vorbei – aber bitte mit Ruhe und Rücksicht. Denn gerade Tiere mit einer solchen Vorgeschichte brauchen vor allem eins: Frieden.

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­ 23.02.2026 Nächster Service-Samstag am 21. März Da Annahmemöglichkeiten auf dem Wertstoffhof beschränkt sind, bitten wir, bei der Entsorgung von Grünabfällen einige erforderliche Spielregeln zu beachten: - Gartenabfälle müssen in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss über einen Auftritt von oben in Container eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden. - Die Anlieferung von 1 Kubikmeter pro Haushalt und Tag ist gebührenfrei. Darüber hinaus werden Gartenabfälle gegen Gebühr angenommen. Für Gartenabfall je angefangene 100 l über 1 Kubikmeter hinaus müssen 3,80 € Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Die gesamte Anlieferungsmenge ist allerdings auf maximal 2 Kubikmeter beschränkt. - Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden. Dafür bietet der ZBG Sammeltermine im Frühjahr und Herbst an. - Den Anordnungen unseres Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich steht auch der Umweltbrummi für die Abgabe von Problemabfällen wie Lacke, Farben, Batterien u.ä, wieder vor Ort. Aufgrund verschärfter Vorschriften müssen künftig Elektrogeräte, die Lithium-Ionen-Batterien oder -zellen enthalten, gesondert gesammelt werden. Wir bitten daher um Unterstützung, indem problemlos entfernbare Batterien und Akkus allen elektrischen und elektronischen Geräten vor Anlieferung am Wertstoffhof entnommen werden. Diese Zellen selbst können natürlich auch abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z.B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder MP3-Player) werden getrennt von den anderen Geräten angenommen. Die Mitarbeiter am Wertstoffhof stehen mit Informationen selbstverständlich zur Verfügung. Wir bitten darum, nur kleinere Mengen Sperrmüll anliefern. Für größere Mengen muss direkt am Wertstoffhof, telefonisch unter 02043 / 99 24 67 oder per E-Mail: ed.kcebdalg-bz(ta)tugrreps ein Abholtermin vereinbart werden.

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