Alle News und Infos auf einen Blick

Aktuelles beim ZBG

­ 15.12.2025 Verschiebung der Tonnenabfuhr aufgrund der Feiertage In der Weihnachtswoche sind sowohl die graue Tonne mit wöchentlicher und 14-täglicher Leerung als auch die Biotonne betroffen. Die Abfuhrtermine verschieben sich wie folgt: • Bezirk 1 (Montag): Samstag, 20.12. • Bezirk 2 (Dienstag): Montag, 22.12. • Bezirk 3 (Mittwoch): Dienstag, 23.12. • Bezirk 4 (Donnerstag): Mittwoch, 24.12. • Bezirk 5 (Freitag): Samstag, 27.12. In der Woche von Silvester und Neujahr sind sowohl die graue Tonne mit wöchentlicher Leerung als auch die Papiertonne betroffen. In den Bezirken 1 (Montag) bis 3 (Mittwoch) bleibt die Abfuhr unverändert. Ab Bezirk 4 ergeben sich folgende Änderungen: • Bezirk 4 (Donnerstag): Freitag, 02.01. • Bezirk 5 (Freitag): Samstag, 03.01. Wir bitten alle Gladbecker:innen, die geänderten Abfuhrtermine zu beachten und die Mülltonnen rechtzeitig bereitzustellen. Für weitere Informationen steht die Hotline unter der Telefonnummer 0 20 43 / 99 27 99 zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. ­ 11.12.2025 Der Abfuhrplan 2026 ist jetzt online verfügbar! Klicken Sie einfach auf den untenstehenden Link, um den Plan aufzurufen – schnell, unkompliziert und jederzeit griffbereit. ­ 10.11.2025 Nächster Service-Samstag am 20. Dezember Da Annahmemöglichkeiten auf dem Wertstoffhof beschränkt sind, bitten wir, bei der Entsorgung von Grünabfällen einige erforderliche Spielregeln zu beachten: - Gartenabfälle müssen in Säcken bis max. 100 l oder vergleichbaren Gefäßen (Speisfässer, Körbe etc.) angeliefert werden. Der Gartenabfall muss über einen Auftritt von oben in Container eingefüllt werden. Loses Material aus Anhängern oder LKW kann nicht verladen werden. - Die Anlieferung von 1 Kubikmeter pro Haushalt und Tag ist gebührenfrei. Darüber hinaus werden Gartenabfälle gegen Gebühr angenommen. Für Gartenabfall je angefangene 100 l über 1 Kubikmeter hinaus müssen 3,80 € Entsorgungsgebühr bezahlt werden. Die gesamte Anlieferungsmenge ist allerdings auf maximal 2 Kubikmeter beschränkt. - Angenommen wird nur nichtsperriger Gartenabfall wie Rasenschnitt, Laub, kleingeschnittener Ast- und Heckenschnitt. Sperrige Gartenabfälle, wie Stämme, dickere Äste und Wurzeln, können nicht abgegeben werden. Dafür bietet der ZBG Sammeltermine im Frühjahr und Herbst an. - Den Anordnungen unseres Personals auf dem Gelände ist unbedingt Folge zu leisten. Selbstverständlich steht auch der Umweltbrummi für die Abgabe von Problemabfällen wie Lacke, Farben, Batterien u.ä, wieder vor Ort. Aufgrund verschärfter Vorschriften müssen künftig Elektrogeräte, die Lithium-Ionen-Batterien oder -zellen enthalten, gesondert gesammelt werden. Wir bitten daher um Unterstützung, indem problemlos entfernbare Batterien und Akkus allen elektrischen und elektronischen Geräten vor Anlieferung am Wertstoffhof entnommen werden. Diese Zellen selbst können natürlich auch abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z.B. elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder MP3-Player) werden getrennt von den anderen Geräten angenommen. Die Mitarbeiter am Wertstoffhof stehen mit Informationen selbstverständlich zur Verfügung. Wir bitten darum, nur kleinere Mengen Sperrmüll anliefern. Für größere Mengen muss direkt am Wertstoffhof, telefonisch unter 02043 / 99 24 67 oder per E-Mail: ed.kcebdalg-bz(ta)tugrreps ein Abholtermin vereinbart werden.

Weitere Beiträge

­ 23.10.2025 Saubere Gehwege für die Sicherheit – Hinweise zur Reinigungspflicht Bäume machen Gladbeck lebenswerter: Sie spenden Schatten an heißen Sommertagen, filtern die Luft, bieten Vögeln Lebensraum und erfreuen uns im Frühjahr jedes Jahr aufs Neue mit frischem Grün. Doch so schön der Sommer auch war – im Herbst fällt nicht nur das Laub, sondern auch ein wenig Arbeit an. Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger sicher und wohl in unserer Stadt bewegen können, ist es wichtig, dass Gehwege regelmäßig gepflegt werden. Die Pflichten zur Straßen- und Gehwegreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gladbeck geregelt. Grundsätzlich gilt: Die Stadt kümmert sich um viele Straßenabschnitte selbst, doch für einige Bereiche – insbesondere Gehwege und kleinere Straßen – liegt die Verantwortung bei den Anliegenden, also den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Im Straßenverzeichnis der Satzung ist genau aufgeführt, wer welchen Bereich reinigen muss. Zur Reinigungspflicht gehört es, Laub, Unkraut und andere Verunreinigungen regelmäßig zu entfernen – besonders dann, wenn sie zur Rutschgefahr werden können. Das dient nicht nur der Sauberkeit, sondern vor allem der Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger. Das gesammelte Laub darf nicht in Straßenrinnen, Gullys oder Gräben gefegt werden, sondern sollte über die Biotonne, die bereitgestellten Laubbehälter oder im Grünabfallcontainer auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Wer mag, kann es auch einfach im eigenen Garten kompostieren – daraus entsteht wertvoller Dünger. Wer selbst keine Zeit oder Möglichkeit hat, den Gehweg zu reinigen, kann auch andere Personen, einen Hausservice oder eine Fachfirma damit beauftragen. Wichtig ist nur, dass die Reinigung regelmäßig erfolgt. Wir danken allen Gladbeckerinnen und Gladbeckern, die mit ihrem Engagement dazu beitragen, dass unsere Stadt sauber, sicher und schön bleibt – zu jeder Jahreszeit.

Wir sind für Sie da!

Öffnungszeiten Kundencenter

Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

­ +49 2043 / 99 27 99

Sprechzeiten Sperrmüllhotline

Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr

­ +49 2043 / 99 24 67

Kontaktformular

Für alle Anfragen benutzen Sie bitte
unser Kontaktformular.

­ E-Mail schreiben

Das könnte Sie auch Interessieren

Cookie Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihr Erlebnis zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte zu liefern. Durch die Verwendung dieser Website stimmen Sie unseren Cookie-Richtlinien zu

Notwendige Cookies
Statistische Cookies
Akzeptieren Einstellungen bearbeiten
www.zb-gladbeck.de

Cookie Einstellungen

Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies in unseren Cookie-Richtlinien.

­

Notwendige Cookies

Ohne diese Cookies können die von Ihnen angeforderten Dienste nicht bereitgestellt werden.

Statistische Cookies

Erlauben Sie anonyme Nutzungsstatistiken, damit wir unser Angebot verbessern können.

Cookies, die wir auf dieser Website verwenden