Sonderabfälle / schadstoffhaltige Abfälle
Lacke, Säuren, Öle, Verdünnungsmittel, Energiesparlampen und andere problematische Abfälle, die Schadstoffe enthalten können
Im Keller türmen sich bereits seit Jahren alte Farb- und Lackdosen. In der Garage liegen halbleere Spraydosen und steht noch eine alte Autobatterie neben dem verstaubten Schädlingsbekämpfungsmittel. Wird mal wieder Zeit, richtig aufzuräumen.
Aber wohin mit dem Zeug?
Schadstoffhaltige Abfälle können Sie in haushaltüblichen Mengen kostenfrei am Wertstoffhof abgeben. Hierbei beachten Sie jedoch bitte die Annahmezeiten am Umweltbrummi, da dieser zu den täglichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes nicht immer erreichbar ist.
Annahmezeiten am Wertstoffhof (hier klicken)
Außerdem fährt der Umweltbrummi einmal im Monat verschiedene Sammelstellen im Stadtgebiet an. Auch hier besteht die Möglichkeit, schadstoffhaltige Abfälle abzugeben.
Annahmezeiten an den Standorten im Stadtgebiet (hier klicken)
Diese schadstoffhaltigen Abfälle finden sich z.B. im:
Bereich Haushalt
- Abflussreiniger
- Allzweckreiniger
- Backofen-/Grillreiniger
- Batterien, Akkus
- Desinfektionsmittel
- Energiesparlampen
- Insektenbekämpfungsmittel (z. B. Mottenkugeln)
- Knopfzellen
- Leuchtstoffröhren
- Schimmelbekämpfungsmittel
- Terpentin
Bereich Garten und Hobby
- Abbeizmittel
- Batterien/Akkus
- Chemikalien
- Düngemittel
- Fotochemikalien
- Holzschutzmittel
- Klebstoffe
- Kondensatoren
- Lacke und Farben
- Lösungsmittel
- Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
(Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel können nicht am Umweltbrummi im Stadtgebiet abgegeben werden. Nutzen Sie bitte hierfür die Annahmezeiten auf dem Wertstoffhof (hier klicken))
Bereich Auto
- Altöl
- Autobatterien/-akkus
- Bremsflüssigkeit
- Chrompflegemittel
- Frostschutzmittel
- Ölfilter
- Rostschutzmittel
- Unterbodenschutz
Bereich Gesundheit und Körperpflege
- Spraydosen
- Fieberthermometer
- Nagellack/-entferner
WICHTIG!
Gießen Sie keine Chemikalien zusammen. Geben Sie die schadstoffhaltigen Abfälle möglichst im Originalbehälter oder zumindest in einem geschlossenen Gefäß ab. Schnell gelangen Schadstoffe in Kinderhände. Darum lassen Sie Schadstoffe nie offen oder für Kinder erreichbar stehen.
Abgabe von Fahrradbatterien:
Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Gerätebatterien und/oder Industriebatterien (z. B. Batterien aus Elektrofahrrädern, Tretroller etc.) verkauft, hat die Pflicht, gebrauchte Batterien vom Verbraucher zurückzunehmen. Diese Verpflichtung zur Rücknahme besteht unabhängig davon, ob die Batterien in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht . Zusätzlich hat der Händler Hinweispflichten. Damit sind Fahrradgeschäfte (die Fahrradbatterien verkaufen) verpflichtet, alte Fahrradbatterien anzunehmen.
