Zentraler Betriebshof Gladbeck

Ein Unternehmen der Stadt Gladbeck

Unsere Leistungen

Zuverlässig · Wirtschaftlich · Umweltgerecht

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Abfallwirtschaft

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Reinigung &
Winterdienst

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Grünflächen &
Baumschutz

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Friedhöfe &
Bestattungen

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Aktuelles

­ 27.10.2025 Frühzeitiger Umzug ins Winterquartier Die gefiederten Bewohner der Vogelinsel in Wittringen sind in diesem Jahr etwas früher als geplant in ihr Winterquartier umgezogen. Eigentlich sollte der Umzug erst am heutigen Montag stattfinden, doch bereits am Freitag wurden die Tiere vorsorglich in ihre geschützten Unterkünfte gebracht. Grund dafür ist die aktuell zunehmende Verbreitung der Vogelgrippe in der Region. Üblicherweise tritt die Vogelgrippe erst später im Jahr auf – dann, wenn die Vögel ohnehin schon im Winterquartier sind. In diesem Jahr zeigt sie sich jedoch früher, sodass der Umzug bereits in den Herbstferien erfolgte. Auch wenn der Kreis Recklinghausen bislang noch keine offizielle Stallpflicht für Geflügel angeordnet hat, wurde zum Schutz der Tiere frühzeitig gehandelt. Die Entscheidung wurde rein vorbeugend getroffen, um das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten. Die Vögel können nun durch die großen Fenster des Winterwarmhauses weiterhin beobachtet werden. Die Hühner, Enten und Gänse, die sonst am Ententeich im Freigehege leben, sind dagegen in einen umgebauten Bauwagen umgezogen. Dort haben sie es warm und sicher – allerdings sind sie derzeit nicht öffentlich zu sehen. Wir bitten alle Besuchenden, die am Wochenende noch einmal die bunten Exoten in den Freiflugvolieren sehen wollten, um Verständnis. Das Wohl und die Gesundheit der Tiere stehen an erster Stelle. ­ 23.10.2025 Saubere Gehwege für die Sicherheit – Hinweise zur Reinigungspflicht Bäume machen Gladbeck lebenswerter: Sie spenden Schatten an heißen Sommertagen, filtern die Luft, bieten Vögeln Lebensraum und erfreuen uns im Frühjahr jedes Jahr aufs Neue mit frischem Grün. Doch so schön der Sommer auch war – im Herbst fällt nicht nur das Laub, sondern auch ein wenig Arbeit an. Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger sicher und wohl in unserer Stadt bewegen können, ist es wichtig, dass Gehwege regelmäßig gepflegt werden. Die Pflichten zur Straßen- und Gehwegreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gladbeck geregelt. Grundsätzlich gilt: Die Stadt kümmert sich um viele Straßenabschnitte selbst, doch für einige Bereiche – insbesondere Gehwege und kleinere Straßen – liegt die Verantwortung bei den Anliegenden, also den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Im Straßenverzeichnis der Satzung ist genau aufgeführt, wer welchen Bereich reinigen muss. Zur Reinigungspflicht gehört es, Laub, Unkraut und andere Verunreinigungen regelmäßig zu entfernen – besonders dann, wenn sie zur Rutschgefahr werden können. Das dient nicht nur der Sauberkeit, sondern vor allem der Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger. Das gesammelte Laub darf nicht in Straßenrinnen, Gullys oder Gräben gefegt werden, sondern sollte über die Biotonne, die bereitgestellten Laubbehälter oder im Grünabfallcontainer auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. Wer mag, kann es auch einfach im eigenen Garten kompostieren – daraus entsteht wertvoller Dünger. Wer selbst keine Zeit oder Möglichkeit hat, den Gehweg zu reinigen, kann auch andere Personen, einen Hausservice oder eine Fachfirma damit beauftragen. Wichtig ist nur, dass die Reinigung regelmäßig erfolgt. Wir danken allen Gladbeckerinnen und Gladbeckern, die mit ihrem Engagement dazu beitragen, dass unsere Stadt sauber, sicher und schön bleibt – zu jeder Jahreszeit. ­ 20.10.2025 Herbstsammlung 2025: Baum- und Strauchschnitt direkt vor der Haustür Auch in diesem Herbst bieten wir wieder den beliebten Service an, sperrigen Baum- und Strauchschnitt gebührenfrei direkt vor der Haustür abzuholen. Die diesjährige Abholaktion findet vom 27.10. bis 30.10.2025 statt. Um die Abholung zu nutzen, müssen die Abfuhrtermine im Vorfeld telefonisch unter der Rufnummer 0 20 43 / 99 27 99 oder per E-Mail an ,ed.kcebdalg-bz(ta)gbz oder über das Kontaktformular abgestimmt und vereinbart werden. Wichtige Hinweise zur Abholung: • Sperriger Baum- und Strauchschnitt muss mit kompostierbarem Band gebündelt werden. • Die Bündel dürfen nicht länger als 1 Meter und im Durchmesser nicht größer als 60 cm sein. • Äste und Stämme dürfen einen Durchmesser von 12 cm nicht überschreiten. Zusätzlich bleibt die Möglichkeit bestehen, Gartenabfälle direkt am Wertstoffhof an der Wilhelmstraße abzugeben. Hier können pro Tag und Haushalt bis zu 1 Kubikmeter Grünabfälle gebührenfrei entsorgt werden. Für größere Mengen fallen Gebühren an, wobei die maximale Gesamtmenge pro Tag auf 2 Kubikmeter begrenzt ist.
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ZBG Müllwagen
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Wir sind für Sie da!

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Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

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