Zentraler Betriebshof Gladbeck

Ein Unternehmen der Stadt Gladbeck

Unsere Leistungen

Zuverlässig · Wirtschaftlich · Umweltgerecht

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Reinigung &
Winterdienst

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Grünflächen &
Baumschutz

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Friedhöfe &
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Aktuelles

­ 16.04.2026 Wir suchen dich „Personalisierter Service macht Kunden zu Fans“ – dafür stehen wir beim ZBG. Jetzt bewerben: Entdecke unsere aktuelle Stellenausschreibung! ­ 15.04.2026 Aktion „Mähfreier Mai“ auf den städtischen Friedhöfen Auch in diesem Mai beteiligen wir uns an der Aktion der Deutschen Gartenbau Gesellschaft "Mähfreier Mai". Diese Initiative zielt darauf ab, die Biodiversität zu fördern und Lebensräume für Tiere und Insekten zu schaffen, indem während des Monats Mai auf das Mähen von Grünflächen verzichtet wird. Unsere Gemeinschaftsgrabfelder, die keine individuellen Namen tragen, sowie freie Beisetzungsflächen werden während dieser Zeit für vier Wochen nicht gemäht. Dadurch schaffen wir Raum für Wildblumen und Wildkräuter, die wichtige Nahrung für Insekten, insbesondere Wildbienen, bieten. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Artenvielfalt zu erhöhen und die Natur in ihrem natürlichen Zustand zu erhalten. Der ZBG ist überzeugt, dass diese Initiative nicht nur der Umwelt zugutekommt, sondern auch dazu beiträgt, die Schönheit und Vielfalt unserer Grabanlagen zu bewahren. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis dieser Maßnahme. Gemeinsam leisten wir damit einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. ­ 15.04.2026 Standsicherheitsprüfungen der Grabsteine und Entfernung provisorischer Grabmale auf den städtischen Friedhöfe Wir weisen darauf hin, dass ab dem 5. Mai 2026 die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabsteine auf den drei städtischen Friedhöfen durchgeführt wird. Im Rahmen dieser Überprüfung werden instabile und besonders standsicherheitsgefährdete Grabsteine aus Sicherheitsgründen überprüft und falls erforderlich, von der Friedhofsverwaltung gesichert oder umgelegt. Diese Maßnahme dient der Sicherheit auf den Friedhöfen und dem Schutz aller Besuchenden. Laut Friedhofssatzung sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, Grabmale und bauliche Anlagen verkehrssicher zu halten. Für den Fall, dass Maßnahmen zur Standsicherheit erforderlich sind, werden die Nutzungsberechtigten gesondert dazu angeschrieben. Zudem werden ab dem 05.05.2026 alle vorübergehenden Grabmale, die bereits länger als zwei Jahre auf den Grabstellen platziert sind, durch die Mitarbeitenden der städtischen Friedhöfe entfernt werden. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Friedhofs- und Bestattungswesen gerne zur Verfügung.
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ZBG Müllwagen
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