Sperrgut
Vor dem Problem steht jeder einmal. Eine neue Couch muss her, oder der Umzug in ein neues Zuhause steht bevor. Die alte Waschmaschine tut´s nicht mehr, oder der Kühlschrank liefert nur noch Warmgetränke.
Wohin mit den ausrangierten Möbeln oder Elektrogeräten?
Sperrige Gegenstände sowie elektrische und elektronische Geräte aller Art werden durch den ZBG im Rahmen der Sperrgutsammlung abgeholt oder können in kleinen Mengen am Wertstoffhof des ZBG angeliefert werden.
Folgende Abfälle gehören zum Sperrmüll und werden bei privaten Haushalten kostenfrei und bei Gewerben gebührenpflichtig entsorgt:
- elektrische und elektronische Geräte jeglicher Art
- Möbel
- Matratzen
- Teppiche
- Teppichfliesen (gebündelt)
- Laminatböden (gebündelt)
- Decken- und Wandverkleidungen (gebündelt)
- Metalle jeglicher Art
Folgende Abfälle gehören nicht zum Sperrmüll:
- Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken, Toilettentöpfe, etc.
- Bauschutt und Bauabfälle jeglicher Art
- Haus- und Zimmertüren
- Fensterrahmen und –scheiben
- Zäune, Pergolen, Gartenhölzer und –häuser
- Pappe, Papier und Kartonagen
- Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Altöl, etc.
- Kleinteile und Restabfall in Säcken
Sperrmüllabfuhr durch den ZBG – So erhalten Sie einen Termin
Sperrige Abfälle aus privaten Haushalten holen wir nach vorheriger Terminabsprache kostenlos ab. Gewerblicher Sperrmüll ist gebührenpflichtig. Sprechen Sie den Termin bitte rechtzeitig ab. Ihre Terminwünsche werden wir möglichst berücksichtigen.
Melden Sie sich bei uns: | |
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Telefon | 0 20 43 / 99 24 67 |
Montag – Donnerstag Freitag |
07:30 bis 15:30 Uhr 07:30 bis 14:30 Uhr |
Fax | 0 20 43 / 99 13 90 |
sperrgut@zb-gladbeck.de |
Bei der Bereitstellung des Sperrmülls zur Abholung ist Folgendes zu beachten:
Stellen Sie Alt-Elektrogeräte und Metall, Holz sowie den übrigen Sperrmüll getrennt voneinander zur Abholung bereit, so dass sich drei verschieden Abfallfraktionen ergeben. Diese unterschiedlichen Abfallfraktionen sammeln wir mit verschiedenen Fahrzeugen ein. Sollten die Abfälle nicht wie vorgegeben getrennt voneinander bereitgestellt sein, kann die Abholung durch den ZBG verweigert werden.
Stellen Sie Ihren Sperrmüll frühestens am Abend vor dem Abfuhrtermin an die Straße.
Wer Sperrmüll tage- oder wochenlang vor dem Haus deponiert, handelt ordnungswidrig. Solche widerrechtlichen Abfallablagerungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bedenken Sie bitte, dass Sie bis zum Einsammeln für den Zustand des Sperrmülls verantwortlich bleiben. Abfälle, die kein Sperrmüll sind und deshalb nicht mitgenommen wurden, müssen Sie selbst umgehend entsorgen.
Wo kann ich Sperrmüll selbst anliefern?
Sie können Sperrmüll am Wertstoffhof des ZBG anliefern. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Mengen eine Kofferraumladung nicht überschreiten oder es sich nur um einzelne Geräte oder Gegenstände handelt.
