Restabfälle
Viele Abfälle lassen sich dem Recycling zuführen, so dass enthaltene Wertstoffe erneut genutzt werden können. Hierzu sind diese Abfälle in die einzelnen Behälter (Papiertonne, Glassammelcontainer, Altkleiderbehälter, „Gelbe Tonne“, etc.) zu sortieren oder im Falle von Problemabfällen (Farben, Lacke, Motorenöl, Batterien, Elektrogeräte) am Recyclinghof abzugeben.
Restmüll ist der Abfall, welcher keinem dieser Sammelbehälter zugeordnet werden kann und nicht mehr wiederverwertbar ist. Er gehört in die graue Restmülltonne.
Gladbecker Haushalte und Gewerbebetriebe müssen für die Entsorgung Ihrer Restabfälle eine Restmülltonne nutzen oder über eine Abfallgemeinschaft an einer Restmülltonne beteiligt sein (Anschluss- und Benutzungszwang). Bei privaten Haushalten muss der/die Grundstückseigentümer:in den/die Restabfallbehälter beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass das satzungsgemäße Mindestrestabfallvolumen von 25 Litern pro Grundstückbewohner:in und Woche vorhalten werden muss. Dieses Mindestrestabfallbehältervolumen kann auf 15 Liter reduziert werden, wenn eine ausreichend große Biotonne benutzt wird oder alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle im eigenen Garten kompostiert werden.
Der ZBG stellt Restabfalltonnen in den Größen 60-, 80-, 120-, 240-, Liter zur Verfügung. Abfallbehälter in den Größen 660 l, 770 l und 1100 l sind von den Anschlusspflichtigen zu stellen (eine Anmietung von 1100 l Behältern ist über den ZBG möglich).
Sollte ausnahmsweise einmal mehr Restmüll anfallen, der nicht oder nicht mehr in die graue Tonne passt, gibt es den städtischen 70 l Abfallsack, der zu einem Preis von 5,90 € (Gebühr 2023) an folgenden Stellen gekauft werden kann:
- Zentraler Betriebshof Gladbeck, Wilhelmstraße 61
- Bürgeramt, Willy-Brandt-Platz 2
- Rewe Dick, Horster Straße 360
Stellen Sie diese Säcke am Tag der Restabfallabfuhr bis 06:00 Uhr in Fahrbahnnähe bereit. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan oder folgendem Link.
Müllsäcke sind jedoch kein Ersatz für eine satzungsgemäß vorzuhaltende Restabfalltonne!
Eine Selbstanlieferung von nicht sperrigen Restmüll-Kleinmengen ist am Wertstoffhof gegen Gebühr möglich. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan oder folgendem Link.
