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Reihengrab für die Erdbestattung von Kindern

Dies sind Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr. Die Grabstätten werden der Reihe nach belegt und für die Dauer von 25 Jahren der bzw. dem die Bestattung Veranlassenden zur Verfügung zugeteilt.

Das Verfügungsrecht umfasst neben dem Recht zur Gestaltung der Grabstätte im Rahmen der Gladbecker Friedhofssatzung die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte.

Für weitere Informationen oder spezielle Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu Verfügung.