Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Datenschutz

Anlieferung von Grün- und Gartenabfällen am Wertstoffhof

Wer einen Garten hat weiß, dass immer wieder Grünabfall anfällt. Vor allem im Frühjahr und im Herbst ergeben sich größere Mengen an Grünschnitt oder auch Laub. Neben der Entsorgung über die Biotonne oder den Kompost im eigenen Garten bietet der ZBG weitere gebührenfreie sowie gebührenpflichtige Entsorgungsvarianten an.

Sammlung von sperrigen Baum- und Strauchschnitt:

Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) sammelt der ZBG sperrigen Baum- und Strauchschnitt gebührenfrei im Stadtgebiet.

Neu in diesem Jahr!

Die Abholung im Frühjahr erfolgt in der 10. Kalenderwoche nur noch nach vorheriger Anmeldung. Termine können vom 27.02. bis zum 02.03. von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr unter 02043/ 99 2799 vereinbart werden. 

Die Abholung im Herbst erfolgt wie bekannt am regulären Leerungstag des Restabfallbehälters in der Woche vom 16.10. bis zum 20.10.


Der sperrige Gartenabfall muss gebündelt sein und am Abfuhrtag bis 06:00 Uhr in Fahrbahnnähe bereitgestellt werden.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben, damit die Sammlung reibungslos erfolgen kann:
Äste und Stämme dürfen einen Durchmesser von 12 cm nicht überschreiten. Die Bündel dürfen nicht länger als  100 cm und im Durchmesser maximal 60 cm sein.

 

Anlieferung von Grün- und Gartenabfällen am Wertstoffhof: 

Seit dem 02. Januar 2016 hat der ZBG seinen Service erweitert und und nimmt leichte Grün- und Gartenabfälle (z.B. Rasen- oder Heckenschnitt) aus privaten Haushalten gebührenfrei auf dem Wertstoffhof an.
Pro Tag und Haushalt können Grün- und Gartenabfälle bis zu einer Gesamtmenge von 1 Kubikmeter gebührenfrei angeliefert werden. Für Mengen, die darüber hinaus abgeben werden, muss eine Gebühr bezahlt werden (siehe Abfallentsorgungsgebühren). Die Gesamtmenge pro Tag und Haushalt ist jedoch auf 2 Kubikmeter beschränkt.
Grün- und Gartenabfälle aus Gewerbebetrieben sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Um ein unproblematisches Befüllen der Gartenabfallcontainer zu gewährleisten, müssen Gartenabfälle allerdings gebündelt, in Säcken oder in vergleichbaren Behältnissen angeliefert werden. Lose angelieferte Grün- und Gartenabfälle werden nicht angenommen.

Abholung von städtischen Gartenabfallsäcken:

Wenn Sie ganz bequem Ihre Gartenabfall entsorgen möchten, nutzen Sie die städtischen Gartenabfallsäcke, die Sie bei verschiedenen Einzelhändlern, im Bürgeramt oder am Wertstoffhof des ZBG gegen eine Gebühr von 3,70 € (Gebühr für 2022) erwerben. Diese Säcke stellen Sie dann am Tag der Bioabfallabfuhr bis 06:00 Uhr in Fahrbahnnähe bereit. Die Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan oder folgendem Link.

Händler die Gartenabfallsäcke vertreiben:
Rewe Dick, Horster Straße 360

Abholung von größeren Mengen Grün- und Gartenabfällen:

Natürlich sind wir auch gerne behilflich, wenn Sie größere Mengen Grün- und Gartenabfälle vor Ort entsorgen müssen. Für eine Containergestellung erfragen Sie unsere kostengünstigen Angebote.

Übrigens:
In der Zeit vom 01. März bis zum 30. September ist es gemäß § 64 Abs. 1 Landschaftsgesetz NW verboten, Hecken, Gebüsche und Schilfbestände zu roden (Vogelschutzzeit). Allerdings dürfen Sie schonende Form- und Pflegeschnitte durchführen.