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Wahlgrab für die Urnenbeisetzung

Dies sind Grabstätten für Aschebeisetzungen. Die Nutzungszeit beträgt 33 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Die Lage kann im Benehmen mit den Erwerberin oder dem Erwerber bestimmt werden. Die Vergabe kann auch schon zu Lebzeiten erfolgen.

In jeder Urnenwahlgrabstätte dürfen bis zu vier Aschen beigesetzt werden.

Das Nutzungsrecht umfasst neben dem Recht zur Gestaltung der Grabstätte im Rahmen der Gladbecker Friedhofssatzung die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte.

Für weitere Informationen oder spezielle Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu Verfügung.