Wahlgrab für Erdbestattungen
Wahlgräber können mehrere Grabstellen beinhalten. Größe und Lage der Grabstätte können nach individuellen Wünschen bestimmt werden. Die Nutzungszeit beträgt 33 Jahre und kann immer wieder verlängert werden. Die Vergabe von Wahlgräbern kann auch schon zu Lebzeiten erfolgen.
Das Nutzungsrecht umfasst neben dem Recht zur Gestaltung der Grabstätte im Rahmen der Gladbecker Friedhofssatzung die Pflicht zur Pflege und Unterhaltung der Grabstätte.
Für weitere Informationen oder spezielle Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu Verfügung.