Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Datenschutz

Bereich ohne besondere Gestaltungsvorschriften

Jede Friedhofsverwaltung setzt den Grabgestaltungswünschen der Nutzer einen gewissen Gestaltungsrahmen - mal mehr, mal weniger streng. Diese Vorschriften beziehen sich insbesondere auf das Grabmal, aber auch auf die Einfassung des Grabes und die Bepflanzung.

Mit den Gestaltungsvorschriften soll das Gesamtbild eines Friedhofs gewahrt werden. Deshalb sollen insbesondere Gestaltungen vermieden werden, die von den Benutzern der übrigen Grabstätten als störend empfunden werden könnten.

Auf dem Friedhof Gladbeck-Brauck steht ein Bereich ohne besondere Gestaltungsvorschriften zur Verfügung. Die Möglichkeit zur individuellen Grabgestaltung ist hier - unter Beachtung der Würde des Ortes und der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern – umfangreicher als auf den übrigen Grabfeldern.

Falls Sie bereits eine Grabstelle, ein Grabmal oder eine Grabbepflanzung ins Auge gefasst haben, erkundigen Sie sich daher bei der Friedhofsverwaltung, welche Gestaltungsvorschriften für die Grabstelle gelten. Damit vermeiden Sie spätere Konflikte und sorgen dafür, dass das Grab mit dem Grabmal und der Bepflanzung Ihrer Wahl geschmückt werden kann.

Für weitere Informationen oder spezielle Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zu Verfügung.