Elektro-Altgeräte
Wie dürfen elektrische und elektronische Altgeräte entsorgt werden?
Elektrogeräte dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden! Eine Entsorgung dieser Geräte, mögen sie noch so klein sein, über die graue Restabfalltonne oder die „Wertstofftonne“ ist umweltschädlich und unwirtschaftlich, da sie Schadstoffe sowie Wertstoffe enthalten, und daher verboten!
Am 24. März 2006 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft getreten. Hiernach sind die öffentlich rechtlichen Entsorger verpflichtet, eine Sammelstelle für Elektroaltgeräte im jeweiligen Stadtgebiet zu errichten. An dieser Sammelstelle können alle elektrischen und elektronischen Altgeräte gebührenfrei abgegeben werden. Die Kosten für die Entsorgung tragen die Hersteller:innen.
In Gladbeck nichts Neues. Hier werden schon seit Jahren alle Arten von Elektrogeräten –Fernseher, Hifi-Geräte, Computer, große und kleine Haushaltsgeräte etc. – getrennt gesammelt und verwertet.
Alle Elektrogeräte können am Wertstoffhof gebührenfrei abgegeben werden.
Kleinere Geräte (Rasierer, elektrische Zahnbürsten, Haartrockner) werden auch am Umweltbrummi angenommen.
Größere Geräte wie Fernseher, Monitore, Staubsauger, Herde, Kühlschränke, Waschmaschinen etc. aus privaten Haushalten werden nach Terminvereinbarung im Rahmen der Sperrmüllsammlung gebührenfrei von zu Hause abgeholt. Abholtermine können unter der Rufnummer 02043/992467 oder per Mail mit uns vereinbart werden.
Schauen Sie doch mal unter https://e-schrott-entsorgen.org. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Voraussetzung für die kostenfreie Annahme:
Aus allen elektrischen und elektronischen Geräten müssen eventuell vorhandene Batterien und Akkus vor der Anlieferung am Wertstoffhof oder der Bereitstellung zur Sperrgutabfuhr entnommen werden. Diese Batterien und Akkus selbst können natürlich weiterhin beim ZBG abgegeben werden. Geräte, bei denen Batterien und Akkus nicht entnommen werden können (z.B. elektrische Zahnbürsten und Rasierer, Laptops oder MP3-Player) müssen vor der Anlieferung bzw. Abholung von den übrigen Altgeräten getrennt werden.
Abgabe von Fahrradbatterien:
Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Gerätebatterien und/oder Industriebatterien (z. B. Batterien aus Elektrofahrrädern, Tretroller etc.) verkauft, hat die Pflicht, gebrauchte Batterien vom Verbraucher zurückzunehmen. Diese Verpflichtung zur Rücknahme besteht unabhängig davon, ob die Batterien in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht. Zusätzlich haben die Händler:innen Hinweispflichten. Damit sind Fahrradgeschäfte (die Fahrradbatterien verkaufen) verpflichtet, alte Fahrradbatterien anzunehmen.
Weitere Fragen hierzu beantworten wir gerne.
