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Beratung und Information

Gerne informieren wir Sie und beantworten Ihre Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Sterbefall, aus dem Gedanken eigener Vorsorge heraus oder aus der Verpflichtung für eine vorhandene Grabstelle ergeben können, wie zum Beispiel die Verlängerung von Nutzungsrechten oder die Einebnung von Grabstätten.

 Wir beraten über Grabarten, Nutzungsrechte, Ruhefristen und vieles mehr.

Wir sind zugleich Ansprechpartner:in für alle gewerblich Interessierten und auf den städtischen Friedhöfen tätigen Gewerbetreibenden.

 

Ihre Ansprechpartner:
Gabriele Fuhge
Telefon 02043 / 99 20 73  
gabriele.fuhge@zb-gladbeck.de

Sabine Hein 
Telefon 02043 / 99 20 72
sabine.hein@zb-gladbeck.de 

Silke Kuckert-Brinkmann
Telefon 02043 / 99 22 73
silke.kuckert-brinkmann@zb-gladbeck 

Fax 02043 / 99 13 94

Merkblatt für Trauerfeiern in städtischen Trauerhallen in
Gladbeck


(gültig ab dem 04.05.2022- kurzfristige Änderungen vorbehalten)


1. Bei Beerdigungen entfällt ab sofort die 3 G- Regel.
2. Die Trauerhallen dürfen wieder mit der maximalen Anzahl an Besuchern ausgelastet werden. Auch Stehplätze dürfen wieder genutzt werden.
3. Während der Trauerfeier in der Halle muss keine Maske getragen werden. Es wird jedoch empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen.
4. Das Singen in der Trauerhalle ist möglich.
5. Das Spielen von Instrumenten ist erlaubt.
6. Offene Aufbahrungen für Verabschiedungen von Verstorbenen sind möglich.
7. Bei Corona-positiven oder an anderen ansteckenden Infektionskrankheiten Verstorbenen, dürfen Verabschiedungen nur am geschlossenen Sarg stattfinden.


Wir danken für Ihr Verständnis


Mit freundlichen Grüßen


Ihre Friedhofsverwaltung