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Leistungen für Gewerbebetriebe

In jedem Gewerbebetrieb fallen Abfälle an. Von kleinen Mengen Restabfall und Altpapier in Anwaltskanzleien und Arztpraxen, über Verpackungsmaterialien im Einzelhandel bis hin zu unterschiedlichsten Abfallfraktionen in Produktionsbetrieben.

Für Ihren individuellen Bedarf bietet der ZBG kostengünstige Entsorgungslösungen an.

Unser Entsorgungsspektrum wird Sie überzeugen

Wir unterstützen Sie gerne als Partner bei der Erarbeitung Ihrer individuellen Entsorgungslösung, insbesondere auch bei der Umsetzung der bereits 2003 in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung. Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne telefonisch und auch direkt vor Ort in Ihrem Betrieb.

Neben der Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen bieten wir weitere umfangreiche Leistungen:

  • Bereitstellung von Umleerbehältern, Abrollcontainern und Absetzmulden
  • Beseitigung von haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen
  • Entsorgung/Verwertung weiterer Gewerbeabfälle
  • Kostenlose Entsorgung von Papier/Pappe
  • Kostenlose Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle (bis 500 kg jährlich)
  • Reinigung von Firmengrundstücken, Gehwegen, Parkplätzen, Park und Grünanlagen
  • Entsorgungs- und Reinigungskonzepte für Veranstaltungen

Wir überzeugen Sie gerne mit unserem Service, Fachwissen und Preisen/Gebühren.

Sprechen Sie uns unverbindlich an:

Zentraler Betriebshof Gladbeck
Wilhelmstraße 61
45964 Gladbeck

Nicole Tobies
0 20 43 / 99 24 61
nicole.tobies@zb-gladbeck.de
Christian Tenk
0 20 43 / 99 20 52
christian.tenk@zb-gladbeck.de

Die seit dem 01.01.2003 geltende Gewerbeabfallverordnung in Kurzform:
Mit der neuen Gewerbeabfallverordnung werden höhere Anforderungen hinsichtlich der Getrennthaltung und Verwertung von gemischten gewerblichen Abfällen und Bauabfällen festgelegt. Für die nicht verwertbaren Abfälle sieht die Verordnung u.a. vor, dass gewerbliche Erzeuger:innen und Besitzer:innen von Abfällen Behälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in angemessenem Umfang zu nutzen haben.
Diese Festlegungen sind in der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Gladbeck berücksichtigt.