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Formen und Grabarten


Bestattungsformen und Grabarten

Wie überall im Bundesgebiet gab es auch Gladbeck zunächst nur Wahl- und Reihengräber.  Aber mit den Jahren wurden, den vielfältigen Wünschen von Verstorbenen oder Angehörigen auch folgend, neue Grabarten angeboten. Die Erdbestattung ist immer noch die häufigste Bestattungsart. Aber auch Aschebeisetzungen in einer Urne sind heute üblich.

 
Wahlgräber oder auch Familiengräber können mehrere Grabstellen beinhalten. Größe und Lage der Grabstätte können nach individuellen Wünschen bestimmt werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und kann immer wieder verlängert werden. Die Vergabe von Wahlgräbern kann auch schon zu Lebzeiten erfolgen.

Reihengräber sind immer Einzelgräber, die der Reihe nach vergeben werden. Besondere Wünsche bezüglich der Lage sind nicht möglich. Eine Verlängerung der 25-jährigen Nutzungszeit ist nicht möglich, sie läuft immer nach der vorgeschriebenen Ruhefrist automatisch ab.

In den neunziger Jahren kam in immer stärkerem Ausmaß die anonyme Bestattung auf. Die Gründe für eine anonyme Bestattung sind unterschiedlich. Sie können weltanschaulicher Art sein. Auch die Unsicherheit über die künftige Pflege oder auseinander gerissene Familienverbände könnten hier eine Rolle gespielt haben.

Die Bestattung auf einem Gemeinschaftsgrabfeld kann in An- oder Abwesenheit von Trauergästen erfolgen. Das anonyme Gräberfeld, eine durchgehende Rasenfläche, wird vom ZBG gepflegt.

Häufig stehen bei der Entscheidung für ein Gemeinschaftsgrabfeld die Pflegeprobleme im Vordergrund. So entstand auch 1999 die Idee einer neuen Grabart:

Gemeinschaftsgräber mit Grabmal. Die Bestattung erfolgt auf einem Gemeinschaftsgrabfeld. Alle Grabstätten erhalten einen Grabstein mit einer Gedenktafel mit Namen, Geburts-/Sterbedatum und eine einheitliche Bepflanzung für 25 Jahre. Es besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen vier verschiedenen Grabmal-Modellen, die sich in ihrer Gestaltung, Größe sowie im Preis unterscheiden. Alle notwendigen Arbeiten, inklusive der Herrichtung und Pflege der Grabfelder, werden komplett vom ZBG übernommen. Ein einfacher individueller Grabschmuck wie ein Blumenstrauß und/oder ein Grablicht sind erlaubt. 

1998 wurde ein muslimisches Gräberfeld auf dem Kommunalen Friedhof Gladbeck-Brauck eröffnet. Die meisten älteren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger werden nach ihrem Tode in die Herkunftsländer überführt. Dennoch gibt es auf dem Gladbecker Gräberfeld inzwischen viele Kindergräber und einige Erwachsenengräber.

Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung:

Gabriele Fuhge         Tel. (02043) 992072   gabriele.fuhge@zb-gladbeck.de
Anneliese Terörde     Tel. (02043) 992073   
anneliese.teroerde@zb-gladbeck.de
Klaus Schwartz        Tel. (02043) 992273  
klaus.schwartz@zb-gladbeck.de

gemeinsame Fax-Nr.:  (02043) 991394

Verlinkung:
Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung

 


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