Ca. 12.000 Bäume umsäumen Gladbecks Straßen. Gerade im äußerst dicht besiedelten Gladbecker Stadtgebiet ist die Wohlfahrtswirkung als Schattenspender und Klimaverbesserer (Luftbefeuchtung, Kühlung, Staubbindung) wichtig. Standort, Alter und Stammumfang dieser Bäume sind in einem Baumkataster erfasst. Alle Straßenbäume werden regelmäßig bis zu 2 x jährlich auf Anzeichen für fehlende Standsicherheit, schadhafte, trockene oder ans Gebäude wachsende Äste kontrolliert. Für Schnittarbeiten an Altbäumen verfügt der ZBG über einen eigenen Hubsteiger. Der überwiegende Anteil der Straßenbäume sind bis zu 100 Jahre alte Linden, sie säumen auch die Konrad-Adenauer-Allee. Einen weiteren großen Anteil nehmen die Platanen ein. Insbesondere in den letzten 10 Jahren wurden verschiedene Ahornarten gepflanzt, z.B. an der Horster Straße oder der Bottroper Straße (Innenstadtbereich), Rosskastanien an der Ringeldorfer Straße , aber auch als einer der eindrucksvollsten Bäume im Stadtgebiet auf dem Willy-Brandt-Platz. Die im Frühjahr aufblühenden Zierkirschen lassen sich in der Lessing- oder Ulmenstraße bewundern. Zu unseren derzeitigen „Sorgenkindern“ gehören die Robinien, welche vor ca. 15-20 Jahren häufig angepflanzt wurden und jetzt bemerkenswert hohe Ausfälle zeigen.
ZBG und Stadtverwaltung engagieren sich für die intensive Durchgrünung des Stadtgebietes und Verbesserung des Wohnwertes. Lebenswert und wohnlich wird eine Stadt erst durch Bäume, denn sie spenden Schatten, bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Kleintiere und verbessern das Kleinklima und die Luftqualität für uns alle. Damit kommt dem Baumschutz eine besondere Bedeutung zu. Die Stadt Gladbeck hat bereits vor vielen Jahren eine Baumschutzsatzung erlassen. Diese enthält eine Definition der geschützten Gehölze (z.B. Art, Stammumfang bei Bäumen, Standort usw.).
Fällungen sind in sehr vielen Fällen genehmigungspflichtig. Wer geschützte Bäume ohne Genehmigung fällt, handelt ordnungswidrig. Das Bußgeld kann empfindlich hoch sein.
Sprechen Sie uns an, bevor Sie einen Baum fällen oder stark zurückschneiden. Wir besuchen Sie gerne und beraten Sie vor Ort.
In der Baumschutzsatzung finden Sie die Vorschriften, die bei Baumfällungen zu beachten sind.
Als Anprechpartner steht Ihnen zur Verfügung
Hans-Dieter Schütz Tel. (02043) 992669 hans-dieter.schuetz@zb-gladbeck.de
Verlinkung: Baumschutzsatzung |