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Winterdienst


Eis und Schnee – nicht jeder ist begeistert

Der ZBG ist auch für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortslagen verantwortlich, soweit dies nicht den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen wurde (Gehwege und bestimmte verkehrsberuhigte Straßen).

Hier gilt: Wer für die Straßenreinigung zuständig ist, macht auch den Winterdienst!


Ein paar Worte zu Ihren Winterpflichten

Die anliegenden Grundstückseigentümer müssen bei Schnee- und Eisglätte die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege bzw. die gemeinsamen Geh- und Radwege in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (wenn möglich mindestens 1,50 m) streuen bzw. vom Schnee räumen. Als Gehwege zählen auch Fahrbahnränder von Straßen ohne einen erkennbar abgeteilten Gehweg, dort ist in einer Breite von 1,50 m zu räumen bzw. zu streuen.
Wann und wie oft Sie streuen müssen, hängt ganz von der Wetterlage ab, allerdings ist per Satzung geregelt:
In der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr muss gefallener Schnee unverzüglich geräumt werden. Nach 18.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 8.00 Uhr (sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr) des darauf folgenden Tages zu beseitigen.

Bitte denken Sie beim Streuen an die Umwelt
Verwenden Sie zum Streuen abstumpfende Streumittel wie Sand oder Granulat. Nur in Ausnahmefällen, z.B. an gefährlichen Stellen, wie etwa Treppen oder bei außergewöhnlichen Wetterlagen dürfen Sie Salz streuen. Schnee sollte auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder auf dem Fahrbahnrand so gelagert werden, dass kein Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.

Was ist noch zu beachten?
Halten Sie Fahrbahnrinnen, Kanalisationseinläufe und Hydranten auf jeden Fall frei, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.

In der Straßenreinigungsatzung können Sie alle Regeln nachlesen. Oder rufen Sie uns ganz einfach an unter der Rufnummer 0 20 43 / 99 27 99. Wir geben gerne Auskunft.

Verlinkungen:
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Öffnungszeiten Verwaltung


Impressum

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