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Straßenreinigung


Straßenreinigung


Ob Rathausvorplatz, die Innenstadt, Parkplätze, auf allen Gladbecker Straßen – der ZBG sorgt für Sauberkeit.
Mehrere Groß- und Kleinkehrmaschinen reinigen kontinuierlich in einem gewissen Reinigungsrhythmus das Stadtgebiet. 
Hinzu kommen die Einzelveranstaltungen wie Stadtfeste, Wochenmärkte, Karnevalsumzug, Radrennen, Thriathlon usw. sowie Auftragsreinigungen für einzelne Grundstückseigentümer oder Gewerbe.


Der ZBG ist aufgrund Gesetz und Ortssatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb geschlossener Ortslagen zuständig. Fahrbahnen, Radwege und Fußgängerzonen von über 450 km Länge werden gereinigt. Die maschinelle Reinigung der Fahrbahnen erfolgt einmal wöchentlich, bestimmte Gehwege und fußläufige Straßen in der Innenstadt sogar sechs Mal wöchentlich.


Doch auch der Grundstückseigentümer selbst hat "Aufgaben". Bis auf die Grundstücks-anlieger in der Innenstadt, für die der ZBG gegen Gebühr reinigt, ist jeder Anlieger laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, Gehwege vor seinem Grundstück sauber zu halten und zu kehren. 
Gehwege müssen grundsätzlich einmal wöchentlich gereinigt werden.

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die durch die gereinigte Straße erschlossen werden. Dies sind sowohl die direkt an die Straße angrenzenden Grundstücke (Direktanlieger) als auch die z.B. an Stichwegen gelegenen Grundstücke (Hinterlieger).
Berechnungsmaßstab für die Straßenreinigungsgebühren sind die Seiten eines Grundstückes entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlängen nach Berechnungsmetern), die Straßenart und die Häufigkeit der Reinigungen gemäß Straßenverzeichnis.

Weitere rechtliche Informationen können Sie auch der Straßenreinigungssatzung entnehmen. Oder rufen Sie uns einfach unter 0 20 43 / 99 27 99 an.

Wir reinigen auch ihr privates Grundstück oder Firmengelände!
Wollen Sie unsere Reinigungsfahrzeuge buchen? Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

Verlinkungen:
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Öffnungszeiten Verwaltung


Impressum

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