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Restabfall
Restmüll ist Abfall, der nicht mehr wiederverwertet werden kann. Er gehört in die graue Restmülltonne. Der Gladbecker Restmüll wird im Müllheizkraftwerk Essen-Karnap verbrannt.
Nach Landesrecht NRW und Abfallwirtschaftsatzung müssen alle Haushalte und Gewerbebetriebe eine Restmülltonne bereitstellen oder über eine Abfallgemeinschaft an einer Restmülltonne beteiligt sein (Anschluss- und Benutzungszwang). Bei privaten Haushalten muss der Grundstückseigentümer pro Grundstückbewohner und Woche ein Mindestrestabfallbehältervolumen von 25 Litern vorhalten. Dieses Mindestrestabfallbehältervolumen kann auf 15 Liter reduziert werden, wenn eine ausreichend große Biotonne benutzt wird oder alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle kompostiert werden.
Der ZBG stellt Restmülltonnen in den Größen 60-, 80-, 120-, 240-, Liter zur Verfügung. Abfallbehälter in den Größen 660 l, 770 l und 1100 l sind von den Anschlusspflichtigen zu stellen (Anmietung beim ZBG möglich).
Sollte ausnahmsweise einmal mehr Restmüll anfallen, der nicht in die graue Tonne passt, gibt es den 70 l Müllsack, der zu einem Preis von 3,90 € (Preis 2010) an folgenden Stellen gekauft werden kann:
Zentraler Betriebshof Gladbeck, Wilhelmstraße 61 Bürgeramt, Willy-Brandt-Platz 2 Baucentrum Stewes, Krusenkamp 15 Holländer, Feldhauser Straße 205 Rewe Dick, Vehrenbergstraße 2 Trinkhalle Annuhs, Horster Straße 298
Stellen Sie den Sack einfach und bequem an den Straßenrand und der ZBG nimmt den Müllsack am Abfuhrtag der grauen Tonne mit. Müllsäcke sind aber kein Ersatz für eine Restmülltonne!
Eine Selbstanlieferung von nicht sperrigen Restmüll-Kleinmengen ist am Recyclinghof gegen Gebühr möglich.
Weitere Auskünfte geben wir Ihnen gerne unter den Rufnummern 0 20 43 / 99 27 99
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